Zum Schutz der Gewässer werden hochgiftige Stoffe der Chlorchemie ab Mitte 2003 verboten

11.02.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 295/02
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesregierung beschließt Verordnung

Bundesregierung beschließt Verordnung

Zum Schutz der Gewässer sollen hochgiftige chemische Stoffe in bestimmten Bereichen der industriellen Produktion künftig verboten werden. Auf Vorschlag von BundesumweltministerJürgen Trittin beschloss das Bundeskabinett heute eine Verordnung, wonach chlorierte Kohlenwasserstoffe, sogenannte kurzkettige Chlorparaffine, in der Metall- und Lederverarbeitung ab Mitte 2003nicht mehr verwendet werden dürfen. Mit diesem Verbot wird der Eintrag der umweltgefährlichen Stoffe in die Gewässer erheblich reduziert. Das Verbot umfasst etwa 90 Prozent derumweltoffenen Anwendungen dieser Stoffe.

Kurzkettige Chlorparaffine werden in der Industrie größtenteils als Kühl- und Schmierflüssigkeit beim Bearbeiten von Metallen verwendet. Außerdem werden sie zum Fettenvon Leder, als Flammschutzmittel in Gummi und Textilien sowie als Filmbildner in Farben und Lacken eingesetzt. Aufgrund ihrer hohen Toxizität für aquatische Organismen und derschädlichen Auswirkungen, die sie langfristig auf Gewässer haben können, sind sie als umweltgefährlich eingestuft worden.

Bundesumweltminister Trittin: "Dieses Verwendungsverbot in der Metall- und Lederverarbeitung ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Gewässer. Es kann aber nur ein erster Schritt sein. Auf europäischer Ebene sollte baldmöglichst geprüft werden, ob ein Verbot auch auf die anderen Einsatzbereiche auszudehnen ist."

Mit der vom Kabinett beschlossenen "Sechsten Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen" wird eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Der Verordnungmuss noch der Bundesrat zustimmen.

11.02.2002 | Pressemitteilung 295/02 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM1826
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