Exporte gefährlicher Abfälle sollen reduziert werden

06.12.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 293/02
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Partnerschaft mit Handy-Industrie angestrebt

Partnerschaft mit Handy-Industrie angestrebt

Am kommenden Montag beginnt in Genf die 6. Vertragsstaatenkonferenz des Basler Übereinkommens. Diese UN-Konvention regelt weltweit den grenzüberschreitenden Verkehr von gefährlichen Abfällen. Seit Inkrafttreten des Übereinkommens 1992 sind die illegalen Abfallexporte stark zurück gegangen. Die Bundesrepublik hat bereits alle Regelungen des Basler Übereinkommens umgesetzt. Dazu gehört das Verbot, dass gefährliche Abfälle aus Industriestaaten nicht in Entwicklungsländer exportiert werden dürfen. Zu den gefährlichen Abfällen zählen u.a. Altchemikalien, Altpestizide, Galvanikschlämme und Elektronikschrott. In Genf soll auch mit Handy-Herstellern eine Absichtserklärung zum Recycling von Mobiltelefonen unterzeichnet werden.

Ein Ziel des Basler Übereinkommens ist, durch weltweite Partnerschaften mit der Industrie weitere Fortschritte bei der umweltgerechten Entsorgung von Abfällen zu erreichen. Auf der fünftägigen Konferenz in Genf soll die erste derartige Erklärung unterzeichnet werden. Zehn große, weltweit operierende Handy-Hersteller, u.a. Siemens, wollen sich bereit erklären, künftig Rücknahmesysteme und das umweltgerechte Recycling von Mobiltelefonen in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern auf den Weg zu bringen. Damit wird für Handys im Rahmen des Basler Übereinkommens auf freiwilliger Basis das angestrebt, was mit der Elektroschrottrichtlinie in der EU verbindlich eingeführt wird.

In Genf wird auch über Kontrollmechanismen zur Erfüllung des Basler Übereinkommens und das Vorgehen bei illegalen Exporten beraten. Von den über 150 Vertragsstaaten kann derzeit nur ein geringer Teil seiner Verpflichtung nachkommen, über die Abfallexporte zu berichten. Ferner soll über umweltgerechtes Abfallmanagement sowie Maßnahmen zur Reduktion der Abfallmengen und -exporte diskutiert werden. Viele Staaten, insbesondere Entwicklungsländer, sind der Konvention beigetreten, weil sie sich Unterstützung beim Aufbau geeigneter Entsorgungs- und Kontrolleinrichtungen für die Abfallwirtschaft erhoffen. Unkontrollierte Abfallentsorgung stellt eines der größten weltweiten Umweltprobleme dar. Der Ressourcenverbrauch sowie die Belastung von Gewässern, Böden und der Atmosphäre bedrohen die Lebensbedingungen in vielen Staaten massiv. Anforderungen an die Abfallentstehung und -entsorgung sind bislang im Übereinkommen lediglich als Appelle formuliert. Ein Punkt ist deshalb die Frage, ob das Basler Übereinkommen zu einem umfassenden Abfall-Übereinkommen weiter entwickelt werden soll.

Den Anforderungen an die Abfallentsorgung dienen auch technische Richtlinien zur Schiffsabwrackung sowie zu Kunststoffabfällen, Krankenhausabfällen und alten Bleibatterien, die auch auf der Tagesordnung stehen.

06.12.2002 | Pressemitteilung 293/02 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1824
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