Das baden-württembergische Umweltministerium (UVM) hat zugesagt, zu dem mit Weisung vom 11. Oktober 2002 angeordneten bundesaufsichtlichen Gespräch im Bundesumweltministerium (BMU) zu erscheinen und die Fragen der Bundesaufsicht zu beantworten. Das UVM hatte bisher die bundesaufsichtlichen Ermittlungen durch die Verweigerung des ursprünglich für den 14. Oktober 2002 vorgesehenen Gesprächs behindert. Ein stattdessen am 25. Oktober übermittelter Bericht des UVM ließ entscheidende Fragen offen. Zum Einlenken sah sich das UVM erst aufgrund einer drohenden Verfassungsklage veranlasst, die das BMU vorbereitet. Als neuer Termin für das bundesaufsichtliche Gespräch wurde der 13. Dezember 2002 anberaumt.
Die bundesaufsichtlichen Ermittlungen betreffen folgenden Sachverhalt: Mit Schreiben eines sachverständigen BMU-Beraters vom 1. Oktober 2002 erfuhr das BMU, dass aufgrund unzureichenden Füllvolumens der Flutbehälter im Atomkraftwerk Obrigheim die Störfallbeherrschung über zehn Jahre lang nicht entsprechend der Genehmigung gewährleistet war.
Anlässlich einer Störfallmeldung zu einem anderen Sachverhalt hatte die Betreiberin den Mangel am 1. November 2001 in verschleiernder Weise erwähnt, so dass die sicherheitstechnische Bedeutung von Behörden und Sachverständigen zunächst nicht erkannt wurde.