Gemeinsame Veröffentlichung mit dem BMWA
Im Vorfeld der Umweltratssitzung am 9. und 10. Dezember in Brüssel hat sich die Bundesregierung in intensiven Verhandlungen von Bundesumweltminister Jürgen Trittin und Bundeswirtschafts-und -arbeitsminister Wolfgang Clement mit der EU-Kommission zur Emissionshandels-Richtlinie auf wichtige Veränderungen verständigt. Damit wurden die in der Koalitionsvereinbarung zurEmissionshandels-Richtlinie verabredeten Eckpunkte umgesetzt.
In der heutigen Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter hat die EU-Kommission ihren Richtlinienvorschlag in wichtigen Punkten abgeändert:
- In der ersten Verpflichtungsperiode (2005-07) wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, einzelne Anlagen oder ganze Wirtschaftsbranchen von einer verpflichtenden Teilnahmeam Emissionshandel auszunehmen. Damit wird einer zentralen Forderung der Bundesregierung nach einem "Opt-Out" für Branchen, die die Klimavereinbarung mit der Bundesregierung unterzeichnet haben, Rechnung getragen.
- Die Mitgliedstaaten erhalten die Möglichkeit, Emissionsrechte für beide Verpflichtungsperioden (2005-07 und 2008-12) kostenlos zuzuteilen. Deutschland wird die Zuteilung derEmissionsrechte an Unternehmen im Inland auf der Basis des nationalen Klimaschutzprogramms und dessen wichtigem Bestandteil, der Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Wirtschaft zumKlimaschutz, vornehmen. Es wird durch den Emissionshandel keine Belastungen der Unternehmen zusätzlich zu den Zusagen der Selbstverpflichtungserklärung geben.
- Mit der Kommission wurde vereinbart, dass diese bei der Aufstellung der nationalen Allokationspläne die schon erzielten deutschen Erfolge beim Klimaschutz akzeptiert. Deutschlanderhält damit die Möglichkeit, 1990 als Basisjahr für die Allokation der Emissionsrechte zu wählen ("early action").
- Die Unternehmen werden zudem die Möglichkeit erhalten, ihre Emissionsrechte zu "poolen", d.h. gemeinsam zu verwalten und somit an den bestehenden Selbstverpflichtungserklärungenanzuknüpfen.
Bundesumweltminister Trittin wird auf der anstehenden Ratssitzung energisch für eine Zustimmung des mit der Kommission verabredeten Kompromisses durch die Mitgliedstaaten der EU werben. Unterder Voraussetzung der Übernahme dieser für Deutschland essentiell wichtigen Veränderungen durch den Rat, stellt die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Richtlinie in Aussicht.
Bei der später erfolgenden Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht und der Aufstellung von Allokationsplänen für die von der Richtlinie erfassten Anlagen wird dieBundesregierung dafür sorgen, dass einerseits die Klimaschutzziele sicher erreicht werden, andererseits die Emissionsrechte im Energiesektor so verteilt werden, dass der Standort Deutschlandfür eine effiziente Energieproduktion unter Einschluss von modernen Kohlekraftwerken gesichert und die Arbeitsplätze in den energieintensiven Industrien erhalten bleiben.