Mit der jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist klar: Das Dosenpfand kommt. Die Pfandpflicht auf Getränkeeinwegverpackungen gilt ab 1. Januar 2003 bundesweit und ohne Ausnahmen.
Im Zusammenhang mit der Einführung des Dosenpfands stellen sich den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Reihe von Fragen: Für welche Einwegverpackungen muss ich ein Pfand bezahlen? Wie hoch ist das Pfand? Wo kann ich diese Einwegverpackungen zurück geben? Was passiert mit den leeren Dosen? Antworten auf diese und andere Fragen wie nach den Umweltaspekten der Pfandpflicht und den Kosten für die Einrichtung eines Rücknahmesystems gibt das Bundesumweltministerium. Die Zusammenstellung der Fragen und Antworten zum Dosenpfand ist ab sofort im Internet abrufbar.
Hinweis: Das Papier kann auch in der Pressestelle des BMU (030/28550-2015/2018) angefordert werden.