Oberverwaltungsgericht Münster verwirft Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster begrüßt, mit der eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aufgehoben wird. "Das Gericht hat die Position der Bundesregierung auf ganzer Linie bestätigt. Damit ist klar: Die Pfandpflicht gilt ab 1. Januar 2003 bundesweit und ohne Ausnahmen. Ich erwarte von allen Teilen der Getränkewirtschaft und des Handels, dass sie dies akzeptieren und keine weitere Zeit mehr verlieren. An der Umsetzung der Pfandpflicht führt kein Weg vorbei", sagte Trittin.
Der Bundesumweltminister sagte, die Einweg-Getränkewirtschaft habe seit der Kabinettsentscheidung zur Einführung der Pfandpflicht neun Monate Zeit gehabt, sich auf die Umstellung zum 1.Januar 2003 vorzubereiten. Dennoch gebe es auch in den verbleibenden Wochen bis zum Jahreswechsel für alle Einzelhändler einen sehr einfachen Weg, auf die Pfandpflicht für Einweg zureagieren: "Kein Händler ist verpflichtet, Dosen und Einwegflaschen zu verkaufen", sagte Trittin. Für den Mehrwegbereich gibt es ein seit Jahren bewährtes Pfand- und Rücknahmesystem.
Für ein Hinausschieben des Inkrafttretens der Pfandpflicht sieht das BMU weder politischen noch juristischen Spielraum. "Das würde die Abfüller und Vertreiber von Getränken in Mehrwegverpackungen existenziell benachteiligen. Die Mehrwegbranche hat im Vertrauen auf das geltende Recht investiert und hat einen Anspruch darauf, dass der Staat sich an die von ihm erlassenen Verordnungen und Gesetze hält", sagte Trittin. Er verwies darauf, dass im Getränkefachhandel und in der mittelständischen Brauereiwirtschaft rund 250.000 Arbeitsplätze von der Erhaltung des Mehrwegkonzepts abhängen.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Für die Beschäftigten in den mittelständischen Brauerein und im Getränkefachhandel sowie ihre Angehörigen gibt es nun endlich Rechtsicherheit."