Bundesrepublik wird internationalem Übereinkommen zum Schutz der Maas beitreten

27.11.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 284/02
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin beschlossen, dem internationalen Übereinkommen zum Schutz der Maas beizutreten. Es soll in derkommenden Woche in Gent gezeichnet werden. "Mit dem Maas-Übereinkommen wird ein neues Kapitel in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gewässerschutz in Europa aufgeschlagen. Esist das erste Übereinkommen, dass die europarechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zur Kooperation innerhalb eines Flusseinzugsgebiets umfassend im Vertragstext berücksichtigt. Deutschland wird sich trotz seines vergleichsweise kleinen Einzugsgebiets aktiv an der Umsetzung des Übereinkommens beteiligen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Minister Trittin begrüßte es ausdrücklich, dass sich die Internationale Maaskommission über die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie hinaus auch mit den ThemenHochwasservorsorge, Hochwasserschutz sowie Bekämpfung unfallbedingter Gewässerverunreinigungen beschäftigen wird. "Gerade die Deutschen haben in diesem Jahr an der Elbe leidvolleErfahrungen machen müssen, weil hier dem vorbeugenden Hochwasserschutz in der Vergangenheit zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Dies darf sich an anderen europäischen Flüssennicht wiederholen. Das neue Maas-Übereinkommen trägt dem Rechnung", sagte Trittin.

Das Internationale Maasübereinkommen löst das bisherige Vertragswerk zum Schutz des Flusses aus dem Jahr 1994 ab, dem Deutschland nicht beigetreten war. Da Teile des Flusseinzugsgebietsbis nach Nordrhein-Westfalen reichen, ist ein Beitritt zum neuen Übereinkommen geboten, wie es die Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 verlangt. Neben Deutschland werden Frankreich,Luxemburg, die Niederlande, Belgien sowie die belgischen Regionen Wallonien, Flandern und Brüssel-Hauptstadt Vertragsparteien sein. Sitz des Sekretariats der Maas-Kommission istLüttich.

27.11.2002 | Pressemitteilung 284/02 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM1815
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