Keine neuen Alpenquerungen mehr auf der Straße

19.11.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 278/02
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Verkehrsprotokoll zur Alpenkonvention tritt in Kraft

Verkehrsprotokoll zur Alpenkonvention tritt in Kraft

Neue Alpenquerungen für den Straßenverkehr soll es künftig nicht mehr geben. Dies sieht das Verkehrsprotokoll zur Alpenkonvention vor, das am 19. Dezember in Kraft treten wird. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte diesen Schritt als wichtigen Beitrag zum Schutz der Alpen. "Das sensible Ökosystem der Alpen verträgt kein grenzenloses Wachstumdes Lkw-Transits", sagte Trittin zum Abschluss der 7. Alpenschutzkonferenz in Meran/Italien. Deutschland übernahm heute für zwei Jahre den Vorsitz der Alpenkonferenz.

Am 19. Dezember treten die neun Protokolle der Alpenkonvention in Kraft, nachdem die erforderliche Ratifizierung von drei Vertragsstaaten vorliegt (Liechtenstein, Österreich und Deutschland). Nach dem Verkehrsprotokoll sollen künftig keine neuen Alpenquerungen für den Straßenverkehr mehr geplant und gebaut werden. Bundesumweltminister Jürgen Trittin forderte dieübrigen Vertragsparteien der Konvention auf, ebenfalls alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Ratifikationsverfahren der Protokolle schnell abzuschließen. "Nach den mitunter schwierigenund langwierigen Verhandlungen über die Protokolle sollte nunmehr die gemeinsame Umsetzung der Konvention und ihrer Protokolle in den Vordergrund rücken. Wenn wir die Alpenkonventionerfolgreich in die Praxis umsetzen, schaffen wir ein Beispiel für andere schutzbedürftige Gebirgsregionen, etwa für die Karpaten oder den Kaukasus", sagte Trittin. Dringend seien etwaMaßnahmen zur Verbesserung des Katastrophenschutzes gerade angesichts der jüngsten Murenabgänge.

Mit der Alpenkonvention soll grenzüberschreitend der Schutz und eine umweltgerechte, zukunftsfähige Entwicklung der Alpenregion gewährleistet werden. Das 1991 unterzeichneteRahmenübereinkommen trat 1995 in Kraft. Zu den Vertragsparteien gehören alle acht Alpenstaaten (Deutschland, Österreich, Liechtenstein, die Schweiz, Frankreich, Monaco, Italien undSlowenien) sowie die EU.

19.11.2002 | Pressemitteilung 278/02 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM1809
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