Deutschland gegen Freigabe des Elfenbeinhandels
Der Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten sollte nach Auffassung der Bundesregierung verboten werden, zumindest aber stark beschränkt und streng kontrolliert bleiben. Vor der amkommenden Sonntag (3. November) in Santiago de Chile beginnenden internationalen Artenschutzkonferenz wandte sich Bundesumweltminister Jürgen Trittin gegen eine Aufweichung des WashingtonerArtenschutzübereinkommens (CITES). Er appellierte an die Staatengemeinschaft, einen gerechten Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen und dem Artenschutz zu finden. "Nur wenn dieVertragsparteien ihren wirtschaftlichen Egoismus überwinden, können sie ihrer Verantwortung für die weltweite Artenvielfalt gerecht werden", sagte Trittin.
Der Konferenz, die vom 3. bis 15. November in der chilenischen Hauptstadt tagt, liegen insgesamt 60 Anträge auf Änderung des internationalen Schutzstatus von Tier- und Pflanzenarten vor,die durch Handel bedroht sind. Allein 11 Resolutionen und Änderungsanträge wurden von Deutschland gestellt.
Die CITES-Konvention wurde 1973 in Washington geschlossen, um der zunehmenden Bedrohung der Pflanzen- und Tierwelt durch den internationalen Handel zu begegnen. Das Abkommen, dem mittlerweile 160Vertragstaaten beigetreten sind, ist das wichtigste völkerrechtliche Instrument zum Artenschutz. Es nennt in seinen Anhängen rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten, die einem absolutenHandelsverbot oder starken Handelsbeschränkungen unterliegen.
Von grundsätzlicher Bedeutung wird die zu erwartende Entscheidung über neue Kriterien zur Aufnahme von Tier- und Pflanzenarten in die Schutzkategorien des Übereinkommens sein. Diederzeit geltenden Kriterien wurden 1994 unter maßgeblicher Beteiligung Deutschlands erarbeitet und orientieren sich stark am Vorsorgeprinzip. "Es darf nicht zu einer Aufweichung der Kriterienkommen. Damit würde die Aufnahme bedrohter Arten in die Anhänge des Übereinkommens erschwert und der internationale Artenschutz massiv geschwächt", warnte Trittin.
Von den bedrohten Tierarten werden auf der Konferenz vor allem wieder Wale und Elefanten im Blickfeld der Delegierten stehen. Japan hat erneut beantragt, Zwerg- und Brydewale aus dem strengstenSchutz des Übereinkommens in eine geringere Schutzkategorie herabzustufen, um international wieder Walfleisch vermarkten zu können. "Erfreulicherweise sind sich alle EU-Staaten einig, dieseabzulehnen. Durch eine solche Lockerung würde das bestehende Walfangmoratorium der Internationalen Walfangkonvention unterlaufen", sagte Trittin.
Wie bereits bei den letzten Konferenzen haben einige afrikanische Staaten Anträge auf Festsetzung von Vermarktungsquoten für Elfenbein aus Beständen aus Regierungslagern beantragt. Kenia und Indien demgegenüber fordern die Wiederherstellung des absoluten Handelsverbotes für alle Elefantenpopulationen, um der wieder vermehrt auftretenden Wilderei nicht weiter Vorschubzu leisten. Die Staaten der EU werden in Santiago de Chile geschlossen gegen die Lockerung des Elfenbeinhandels auftreten. "Wir waren aus Sicht der Bundesregierung eigentlich sogar der Auffassung,dass sich die EU der Forderung nach einem absoluten Handelsverbot anschließen sollte", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Allerdings fand Deutschland innerhalb der EU keineMitstreiter für diese weitergehende Forderung.
Aus deutscher Sicht wird eine weitere Kernfrage der diesjährigen Konferenz sein, ob es gelingen wird, im Rahmen von CITES erstmals auch kommerziell genutzte Fischarten zu schützen. ZurAbstimmung stehen Anträge auf Unterschutzstellung zweier Haiarten, von Seepferdchen und des Schwarzen Seehechts. Dies wurde bereits im Vorfeld dieser Konferenz äußerst kontroversdiskutiert, wobei sich wirtschaftliche Betrachtungsweisen und vorsorgender Artenschutz gegenüber stehen. "Der internationale Artenschutz ist eine wichtige Ergänzung zu den Zielen anderer,eher nutzungsorientierter Konventionen zum Schutz von Fischarten", betonte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.