Jürgen Trittin: Übereinkommen zum weltweiten Chemikalien-Handel muss schnell in Kraft treten

04.10.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 254/02
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Fortschritte bei Internationaler Regierungskonferenz in Bonn

Fortschritte bei Internationaler Regierungskonferenz in Bonn

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat an die Unterzeichnerstaaten des Rotterdamer Übereinkommens appelliert, das Übereinkommen möglichst bald zu ratifizieren, damit es in Kraft treten kann. Bisher haben 34 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Zum Abschluss der in Bonn tagenden 9. Internationalen Regierungskonferenz erklärte Trittin: "Unser Ziel ist es, dass vom weltweiten Chemikalien-Handel künftig keine unvertretbaren Belastungen mehr für Mensch und Umwelt, vor allem in Entwicklungsländern, ausgehen. Armutsbekämpfung, Maßnahmen gegen Hunger und der Schutz der menschlichen Gesundheit vor gefährlichen Chemikalien gehören zusammen." Der Bundesumweltminister begrüßte die Ergebnisse der Konferenz als wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit im Umgang mit Chemikalien.

Im Rotterdamer Übereinkommen (PIC-Konvention) wurden 1998 erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln für den weltweiten Handel mit gefährlichen Chemikalien festgelegt. Anlass waren u.a. Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass in den 90-er Jahren allein durch Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel weltweit jährlich rund 1 Million Vergiftungen mit etwa 20.000 Todesfällen ausgelöst wurden - vor allem in weniger entwickelten Ländern. Von der PIC-Konvention sind 27 Chemikalien (22 Pestizide und 5 Industriechemikalien) erfasst, darunter DDT, Pentachlorphenol und Polychlorierte Biphenyle (PCB). Inzwischen sind 4 weitere Pestizide hinzugekommen: Ethylenoxid, Ethylendichlorid, Biapacryl und Toxaphen. Die Bonner Konferenz hat nun ein weiteres hochgiftiges Pestizid, Monocrotophos, in die Liste aufgenommen ,dass vor allem schädlich ist für Vögel, Bienen und Säugetiere. Dieses hochgiftige Pestizid kann das menschliche Nervensystem angreifen. Die Konferenz hat ferner die Weichen für die Aufnahme von 3 zusätzlichen Pestiziden sowie aller krebserzeugenden Asbestarten gestellt. Monocrotophos wird überwiegend in Entwicklungsländern eingesetzt, z. B. beim Anbau von Baumwolle und Tabak. Es ist in Deutschland nicht zugelassen.

Die von der Konvention erfassten Chemikalien unterliegen einem strengen Reglement, dem sogenannten PIC-Verfahren. PIC steht für "Prior Informed Consent" und bedeutet, dass diese gefährlichen Chemikalien nur dann durch das Herkunftsland exportiert werden dürfen, wenn das Empfängerland dem Import zustimmt, nachdem es über die Gefährlichkeit in Kenntnis gesetzt wurde. Ein Verbot dieser Chemikalien ist derzeit noch nicht möglich, da gleichwertige Ersatzstoffe nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Bundesumweltminister Trittin betonte, dass gefährliche Chemikalien, die noch heute die Gesundheit von schätzungsweise jährlich Hunderttausenden von Menschen beeinträchtigen, schrittweise ersetzt werden müssen. Trittin: "Der Johannesburg-Gipfel hat den Weg frei gemacht für eine neue internationale Chemikalienpolitik. Langfristig sollen nur noch solche Chemikalien produziert, gehandelt und verwendet werden, bei denen die Belastungen für Umwelt und Gesundheit auf ein Mindestmass begrenzt sind."

Von den rund 120 Unterzeichnerstaaten, darunter die EU-Länder, die USA und Russland, haben bislang 34 Staaten die Konvention ratifiziert, dazu gehört auch Deutschland. Mit dem Inkrafttreten wird etwa 2004 gerechnet. Ziel der Bonner Konferenz war es auch, das bestehende, freiwillige PIC-Verfahren weiter zu entwickeln und zu harmonisieren, so dass die Konvention nach ihrem Inkrafttreten voll wirksam werden kann. Dazu ist es u.a. notwendig, dass Entwicklungs- und Schwellenländer durch Kooperationsprojekte und Technologietransfer in die Lage versetzt werden, eine Infrastruktur für ein entsprechendes Chemikalien-Management aufzubauen. Deutschland nimmt hier seit vielen Jahren als eines der größten Chemieexportländer seine Verantwortung wahr: In den vergangenen 15 Jahren wurden Projekte im Umfang von rund 280 Millionen Euro initiiert - wie zum Beispiel jüngst in Thailand und Argentinien.

Die Bundesrepublik verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen und entsprechendes Know how im Chemikalienbereich. Deshalb hat sich die Bundesregierung um den künftigen Sitz des Sekretariats des Rotterdamer Übereinkommens, aber auch des Stockholmer Übereinkommens zum Verbot von langlebigen Umweltgiften (POPs-Konvention) beworben. Damit soll der VN-Standort Bonn gestärkt werden. Gemeinsam mit dem Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und dem Basler Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung stellen diese Konventionen wichtige Bausteine für ein umfassendes internationales Regelungswerk zur Chemikaliensicherheit dar.

04.10.2002 | Pressemitteilung 254/02 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM1785
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