2:0 fürs Dosenpfand in Wiesbaden

24.09.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 247/02
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Verwaltungsgericht Wiesbaden weist Klage ausländischer Mineralbrunnen zurück

Verwaltungsgericht Wiesbaden weist Klage ausländischer Mineralbrunnen zurück

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat heute die Klage einiger Mineralwasserabfüller aus Belgien, Frankreich, Italien und Luxemburg gegen die Einführung des Dosenpfandes alsunzulässig abgewiesen. Es gebe kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen den Klägern und dem Bundesland Hessen, die Klage sei somit unzulässig. Auch imVerhältnis zu ausländischen Abfüllern sei eine Anfechtungsklage gegen die Bundesregierung der einzig richtige Weg.

Damit hat sich das Verwaltungsgericht Wiesbaden der Rechtsauffassung der Bundesregierung angeschlossen. Bereits am Vormittag hatte eine Klägergemeinschaft bundesdeutscher Einwegfirmen ihreKlage in Wiesbaden wegen absehbarer Erfolglosigkeit zurückgezogen. "Mit ihrer Klagewelle vor den gar nicht zuständigen Verwaltungsgerichten in den Bundesländern will die Einweglobbyletztlich nur Unsicherheit erzeugen und Verwirrung stiften", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

24.09.2002 | Pressemitteilung 247/02 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1778
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