Verwaltungsgericht Wiesbaden weist Klage ausländischer Mineralbrunnen zurück
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat heute die Klage einiger Mineralwasserabfüller aus Belgien, Frankreich, Italien und Luxemburg gegen die Einführung des Dosenpfandes alsunzulässig abgewiesen. Es gebe kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen den Klägern und dem Bundesland Hessen, die Klage sei somit unzulässig. Auch imVerhältnis zu ausländischen Abfüllern sei eine Anfechtungsklage gegen die Bundesregierung der einzig richtige Weg.
Damit hat sich das Verwaltungsgericht Wiesbaden der Rechtsauffassung der Bundesregierung angeschlossen. Bereits am Vormittag hatte eine Klägergemeinschaft bundesdeutscher Einwegfirmen ihreKlage in Wiesbaden wegen absehbarer Erfolglosigkeit zurückgezogen. "Mit ihrer Klagewelle vor den gar nicht zuständigen Verwaltungsgerichten in den Bundesländern will die Einweglobbyletztlich nur Unsicherheit erzeugen und Verwirrung stiften", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.