Die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Novelle der Strahlenschutzverordnung tritt am morgigen Mittwoch, 1. August, in Kraft. Damit wird der vorbeugende Schutz von Mensch undUmwelt erheblich verbessert. Fast alle Grenzwerte für die zulässige radioaktive Belastung werden abgesenkt. Diese umfassende Novellierung der Strahlenschutzverordnung wird in der Praxis zueiner deutlich geringeren Belastung der Bevölkerung führen. Darüber hinaus arbeitet das Bundesumweltministerium derzeit an der Novellierung der Röntgenverordnung. Damit wird dasdeutsche Strahlenschutzrecht in einem weiteren Bereich modernisiert und den Anforderungen an einen effektiven Gesundheitsschutz angepasst.
Die Novelle der Strahlenschutzverordnung stellt den Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiver Strahlung auf eine neue Grundlage. Zugleich werden europäische Vorgaben umgesetzt. DieDosisgrenzwerte für die Bevölkerung werden von 1,5 auf 1 Millisievert pro Jahr und bei beruflich strahlenexponierten Arbeitskräften von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr abgesenkt. Darüber hinaus wird mit der Absenkung des Monatsgrenzwerts für die Gebärmutter der Schutz ungeborenen Lebens gestärkt. Erstmals wird der Schutz vor natürlich in der Umweltvorkommenden radioaktiven Stoffen einschließlich kosmischer Strahlung geregelt. Damit wird u.a. das Flugpersonal besser geschützt. Im beruflichen Strahlenschutz verhindern sogenannteOrgandosiswerte – zusätzlich zur Absenkung des Grenzwerts für die effektive Dosis – dass einzelne Organe und Körperteile wie Knochen, Nieren und Teile des Atemtraktshöher belastet werden als bislang zulässig.
Erstmals umfassend geregelt wird auch die sogenannte "Freigabe", das heißt die Entlassung von Stoffen aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung. Im Rahmen eines Freigabeverfahrenswird entschieden, wie die unterschiedlich stark kontaminierten Materialien, die zum Beispiel bei Betrieb und Stilllegung von Atomkraftwerken anfallen, umweltgerecht entsorgt werden können.
Der Text der neuen Strahlenschutzverordnung ist im Bundesgesetzblatt Teil I vom 20.07.2001, S. 1714ff. veröffentlicht. Er ist auch über die BMU-Homepage www.bmub.bund.de/strahlenschutz abrufbar. Dort sind auch der Entwurf der Röntgenverordnung sowie ein Hintergrundpapier zu finden.