Niveau der Luftqualität wird weiter verbessert

18.09.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 241/02
Thema: Luft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Neue Vorschriften ab heute in Kraft

Neue Vorschriften ab heute in Kraft

Die Luftqualität in Deutschland wird noch weiter verbessert: Heute treten neue Luftreinhaltevorschriften in Kraft, mit denen schärfere bzw. neue Immissionsgrenzwerte eingeführtwerden. Diese betreffen die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Blei sowie Feinstaub, Benzol und Kohlenmonoxid. Die Grenzwerte dürfen spätestens ab 2005 bzw. 2010 nichtmehr überschritten werden. Dazu sind - insbesondere bei Feinstaub und Stickstoffdioxid - Anstrengungen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes sowohl in Anlagen als auch im Verkehrnotwendig. Ferner wird die Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Situation der Luftqualität weiter verbessert.

Mit den neuen Luftreinhaltevorschriften (7. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Novelle der 22. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung) werden die neuenLuftqualitätsrichtlinien der EU in deutsches Recht umgesetzt.

Die neuen europaweiten Luftqualitätsstandards beruhen vor allem auf deutschen Initiativen und gewährleisten den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt auf hohem Niveau. Weitere Regelungen für Ozon sind mit der neuen EU-Richtlinie vom Februar dieses Jahres in Kraft getreten. Eine weitere Richtlinie für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Kadmium,Arsen, Nickel und Quecksilber wird zur Zeit von der EU-Kommission vorbereitet.

18.09.2002 | Pressemitteilung 241/02 | Luft
https://www.bmuv.de/PM1766
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