Bundesumweltminister Jürgen Trittin: Pronks Vorschlag macht das Kyoto-Protokoll ratifizierbar

22.07.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 149/01
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Zu dem vom Präsidenten der COP6 vorgelegten Vorschlag für einen Gesamtkompromiss erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

Präsident Pronk hat am Abend des 21.7.2001 den Entwurf für einen Gesamtkompromiss vorgelegt. Auf nachdrückliche Bitte der EU hat der Präsident noch in der Nacht bilaterale Gespräche aufgenommen, die bis heute Mittag abgeschlossen werden sollen. Der Präsident hat klargemacht, dass sein Vorschlag keine Grundlage für neue Verhandlungen im Detail sei. Er stellt die Delegationen der Vertragsstaaten grundsätzlich nur vor die Alternative, diesen Vorschlag anzunehmen oder abzulehnen.

Die EU - und mit ihr die Bundesrepublik - ist zu der Überzeugung gelangt, dass dieser Vorschlag ein schwieriger Kompromiss ist, der jedoch unter diesen Umständen annehmbar ist und von allen Beteiligten angenommen werden sollte. Seine Annahme führt zu einem völkerrechtlich verbindlichen System, das reale Reduktionen von Treibhausgas-Emissionen zur Folge haben wird.

Der Vorschlag ist alles andere als ein EU-Papier. Er enthält sehr weitreichende Zugeständnisse, insbesondere gegenüber den Umbrella-Staaten und gegenüber der Gruppe G77 und China, zu denen die EU von sich aus nicht bereit gewesen wäre. Bedeutende Abweichungen von der deutschen und europäischen Position ergeben sich insbesondere in folgenden Bereichen:

Der Vorschlag enthält eine weitgehende Einbeziehung von Senken als Mittel zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen einzelner Länder, namentlich Japan, Kanada, USA und Russland. Der Vorschlag berücksichtigt die japanischen Wünsche in vollem Umfang, im Falle Kanadas übertrifft er sie sogar. Der Vorschlag unterzieht nur forstwirtschaftliche Maßnahmen einer festen Obergrenze, nicht jedoch landwirtschaftliche Aktivitäten. Zudem lässt er Senkenprojekte in Entwicklungsländern zu, wenn auch nur begrenzt.

Einen Kompromiss stellen die Formulierungen zum Vorrang nationaler Klimaschutzmassnahmen ("Zusätzlichkeit" bei der Nutzung der sogenannten "Kyoto-Mechanismen") dar, zufriedenstellend ist die Formulierung zum Verzicht der Industrieländer auf die Anrechnung von Atomkraftprojekten im Rahmen der flexiblen Mechanismen.

Der Kompromissvorschlag enthält recht umfangreiche und zusätzliche Finanzverpflichtungen, die sich derzeit noch nicht abschließend beziffern lassen, u.a. für die Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder sowie für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel in Entwicklungsländern. Die Leistungen sollen multi- und bilateral erbracht werden. Es sollen zwei neue Fonds unter der Konvention sowie ein dritter Fonds unter dem Kyoto-Protokoll eingerichtet werden, deren Verwaltung jeweils im Rahmen der GEF erfolgen soll.

Die EU ist bereit, diese sehr weit reichenden Zugeständnisse bei Senken, Finanzen und Zusätzlichkeit zu machen. Sie sind der Preis, den wir bereit sind, dafür zu zahlen, dass diesem Kompromiss auch andere zustimmen können.

Wir glauben, dass ein besseres Gesamtergebnis durch neue Detail-Verhandlungen nicht erreichbar ist. Eine Einbringung von Änderungsvorschlägen birgt die Gefahr, dass die Bonner Klimakonferenz sowie das Kyoto-Protokoll insgesamt scheitert. Wir sind überzeugt, dass der Vorschlag des Präsidenten das Kyoto-Protokoll ratifizierbar macht.

22.07.2001 | Pressemitteilung 149/01 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM1758
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