Bundesumweltministerium legt Entwurf für Altfahrzeuggesetz vor

10.08.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 161/01
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Das Bundesumweltministerium hat heute den Entwurf für ein Altfahrzeuggesetz vorgelegt. Danach können die Besitzer ihre schrottreifen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge künftig kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Für Neuwagen soll dies nach Verabschiedung des Gesetzes unmittelbar, für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge ab dem Jahre 2007 gelten. "Das Gesetz wird die Hersteller veranlassen, ihre Fahrzeuge zukünftig von Anfang an umweltfreundlicher und recyclinggerechter zu konstruieren", sagte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesumweltministerium. Mit dem Gesetz wird die europäische Altfahrzeugrichtlinie vom Herbst letzten Jahres in deutsches Recht umgesetzt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Hersteller und Importeure von Kraftfahrzeugen verpflichtet werden, ein dezentrales Netz von Annahmestellen für ihre jeweiligen Altfahrzeuge einzurichten. Die mit der Rücknahme und Verwertung verbundenen Kosten werden den Herstellern und Importeuren angelastet. Das Bundesumweltministerium erwartet, dass das Gesetz nicht nur bei der Konstruktion der Fahrzeuge, sondern auch bei den Verwertungs- und Recyclingverfahren einen Innovationsschub auslösen wird. Der Entwurf sieht vor, bis zum Jahre 2006 mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Gewichts der Altfahrzeuge zu verwerten und mindestens 80 Prozent in den Stoffkreislauf zurückzuführen oder als Gebrauchtteile wieder zu verwenden. Bis zum Jahre 2015 steigen diese Verwertungsziele auf 95 Prozent für die Verwertungs- und 85 Prozent für die Recyclingquote. Bei der Produktion von Fahrzeugen und Bauteilen soll ab 01. Juli 2003 auf die Verwendung von giftigen Schwermetallen verzichtet werden.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfes hat das Umweltministerium das Verfahren zur Anhörung der beteiligten Kreise eingeleitet. Sie wird am 13. und 14. September 2001 1) stattfinden. Danach werden sich Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen.

1)  Verschoben auf den 27. und 28. September 2001.

10.08.2001 | Pressemitteilung 161/01 | Bodenschutz
https://www.bmuv.de/PM1752
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