Nationalparke fördern die regionale Entwicklung

16.09.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 234/02
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Jürgen Trittin und Simone Probst besuchen Senne-Gebiet

Jürgen Trittin und Simone Probst besuchen Senne-Gebiet

Naturschutz und Nationalparke können die ökonomische Entwicklung einer Region in erheblichem Umfang fördern. Darauf haben Bundesumweltminister Jürgen Trittin und dieParlamentarische Staatssekretärin im BMU, Simone Probst, beim Besuch des Senne-Gebietes in der Nähe von Paderborn hingewiesen. Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes ist endlichder rechtliche Rahmen für die Ausweisung des Senne-Gebietes als Nationalpark geschaffen worden. "Voraussetzung ist, dass die Schutzinteressen eines Nationalparks von der Bevölkerungakzeptiert und unterstützt werden," betonten Trittin und Probst.

Das Senne-Gebiet umfasst eine etwa 25.000 ha große Landschaft im Osten der Westfälischen Bucht mit Mooren, Heiden, naturnahen Fliessgewässern und Wäldern. In der Senne liegtauch ein rd. 11.000 ha großer Truppenübungsplatz der britischen Rheinarmee, der die gesamte Naturausstattung der alten Heidelandschaft Westfalens beherbergt.

Eine Untersuchung der Universität Passau belegt am Beispiel des Nationalparks Bayerischer Wald die wirtschaftliche Bedeutung eines solchen Schutzgebietes. Während in den Jahren 1985 bis1992 das Tourismusaufkommen in Bayern um 20 Prozent gestiegen ist, verzeichneten die Nationalparkgemeinden einen Zuwachs von 67 Prozent. Seit der Nationalpark Bayerischer Wald 1982 eröffnetwurde, hat er jährlich über 200.000 Besucher verzeichnet. Der Landkreis Freyung verfügt über 8.000 Vollarbeitsplätze im Tourismus (bei 33.000 Beschäftigten insgesamt). Urlauber geben jährlich zweistellige Millionenbeträge für Glaseinkäufe aus.

Für die Ausweisung von Schutzgebieten wie Nationalparke sind ausschließlich die Länder zuständig. Der Bund hat die Rahmengesetzgebungskompetenz. Bundesumweltminister Trittinbetonte, dass mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes die Möglichkeiten erweitert wurden, Nationalparke auszuweisen. So können nun auch solche Gebiete, die sich erst noch ineinen vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand entwickeln müssen, als Nationalpark ausgewiesen werden. Der bereits bestehende oder zu erreichende Zustand eines Nationalparkgebietessoll den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer ursprünglichen Dynamik gewährleisten.

16.09.2002 | Pressemitteilung 234/02 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM1749
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