Jürgen Trittin: Modernisierung des Strahlenschutzrechts zum Schutz der Bevölkerung wird konsequent fortgesetzt
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat jetzt den Verbänden und Fachkreisen den Entwurf zur Änderung der Röntgenverordnung zur Stellungnahme zugeleitet. Die Anhörung wirdam 16. August dieses Jahres in Bonn stattfinden. Mit der Verordnungsnovelle wird nach Ansicht Trittins die Modernisierung des deutschen Strahlenschutzrechts zum vorbeugenden Gesundheitsschutz derBevölkerung konsequent fortgesetzt, nachdem die Novelle der Strahlenschutzverordnung in der vergangenen Woche vom Kabinett verabschiedet worden ist und voraussichtlich am 1. August dieses Jahresin Kraft tritt. "Die Novelle der Röntgenverordnung wird einen wesentlichen Beitrag zur Absenkung der Strahlenbelastung für Patienten und beruflich strahlenexponierte Personen - insbesonderemedizinisches Personal - leisten", sagte Trittin.
Ziel der Änderung der aus dem Jahr 1987 stammenden Röntgenverordnung ist neben der Umsetzung von EU-Recht sowie der Anpassung der Regelungen an die neue Strahlenschutzverordnung eineweitere Verbesserung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. So werden bei der Anwendung von Röntgenstrahlung die Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung von 1,5 auf 1 Millisievert undfür beruflich strahlenexponierte Arbeitskräfte (z. B. Medizin, Materialprüfung) von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr abgesenkt.
Um die aus der Anwendung der Röntgenstrahlung in der Medizin resultierende Strahlenbelastung zu reduzieren, sieht die Novelle weiterreichende Maßnahmen zur Qualitätssicherung undeine Verbesserung der Fachkunde im Strahlenschutz vor. Dazu zählt beispielsweise die Pflicht des Arztes, künftig Vergleichswerte (diagnostische Referenzwerte) fürRöntgenuntersuchungen zu beachten und intensiv mit einer ärztlichen oder zahnärztlichen Stelle zusammenzuarbeiten.
Die erforderliche Fachkunde des medizinischen Personals soll in behördlich anerkannten Kursen erworben und durch Fortbildungsmaßnahmen alle fünf Jahre aktualisiert werden. Weiterhin wird ausdrücklich bestimmt, dass der fachkundige Arzt nur dann Röntgenstrahlung anwenden darf, wenn für den Patienten der gesundheitliche Nutzen im Vergleich
zum Strahlenrisiko überwiegt. Das schließt auch die Prüfung alternativer Untersuchungsmethoden ohne oder mit geringerer Belastung ein. Bundeskabinett und Bundesrat werden sichvoraussichtlich noch in diesem Jahr mit der Novelle befassen.