Die heute veröffentlichte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf setzt die bundesweite Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen nicht außer Kraft. Es bleibt bei der beschlossenen Einführung des Dosenpfands zum 1. Januar 2003. Das Urteil hat nur Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin unterstützt die Ankündigung des beklagten Landes NRW, gegen das Urteil Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht zu beantragen. Die von den Düsseldorfer Richtern bezweifelte Rechtsgrundlage war vom Oberverwaltungsgericht Berlin geprüft und bestätigt worden.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bezweifelt die Rechtmäßigkeit der von der Regierung Kohl 1991 erlassenen und 1998 veränderten Verpackungsverordnung. DieVerordnungsermächtigung im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz reiche nicht, um ein Pflichtpfand zur Stabilisierung von Mehrweganteilen einzuführen.
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die Rechtmäßigkeit des Auslösens der Pfandpflicht und gerade auch die Frage der Ermächtigungsgrundlage wurden vorher bereits mehrfach gerichtlich geprüft, u.a. auch vom - höherrangigen - OVG Berlin. Die Gerichte hatten u.a. auch die Ermächtigungsgrundlage geprüft und bestätigt.