Trittin: Wichtige Etappe für Dosenpfand
Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute in zwei Entscheidungen die Anträge von insgesamt 17 Brauereien, Getränkeabfüllern und Handelsunternehmen auf Erlass einer einstweiligenAnordnung gegen die Einführung des Pfandes auf Einwegverpackungen abgewiesen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Urteile des Verwaltungsgerichtes begrüßt und sieht sichin seiner Einschätzung der Rechtslage bestärkt. "Die Entscheidungen bestätigen, dass die Mehrwegquote von 72 Prozent bereits seit 1997 nicht mehr erreicht worden ist. Damit ist dieEinführung des Dosenpfandes zwingende Konsequenz der geltenden Rechtslage", so Trittin.
Für das Jahr 1997 wurde erstmals die Unterschreitung der in der Verpackungsverordnung vorgesehenen Mehrwegquote von 72 Prozent festgestellt. Der Bundesregierung liegen die Ergebnisse einerNacherhebung über die Mehrweg-Anteile in Deutschland im Zeitraum von Februar 1999 bis Januar 2000 vor. Sechs Monate nach der offiziellen Bekanntmachung dieser Zahlen müssen nach dergeltenden Verpackungsverordnung Einwegverpackungen für Bier und Mineralwasser bepfandet werden. Mit den nun abgewiesenen Anträgen wollten die klagenden Unternehmen der Bundesregierung dieBekanntmachung des Nacherhebungsergebnisses durch eine einstweilige Anordnung untersagen lassen.
Das Bundesumweltministerium ist zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht auch die restlichen beiden Anträge auf einstweilige Anordnung abweisen wird. Danach können dieNacherhebungsergebnisse in der zweiten September-Hälfte offiziell bekannt gegeben.