Bundesregierung beschließt Strahlenschutznovelle

11.07.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 140/01
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Jürgen Trittin: Vorbeugender Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiver Strahlung wird erheblich verbessert

Jürgen Trittin: Vorbeugender Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiver Strahlung wird erheblich verbessert

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Novelle der Strahlenschutzverordnung beschlossen, die die Änderungswünsche des Bundesrates vom 1. Juni dieses Jahres berücksichtigt. Mit der Verordnung wird der vorbeugende Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiver Strahlung erheblich verbessert. "Ich freue mich, dass es letztlich doch gelungen ist, die Länderkammer in entscheidenden Punkten von den Vorstellungen der Bundesregierung zu überzeugen. Der Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelastungen wird damit deutlich verbessert," sagte er. Die Verordnung wird voraussichtlich am 1. August 2001 in Kraft treten.

Die umfassende Novellierung der Strahlenschutzverordnung stellt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor radioaktiver Strahlung auf eine neue Grundlage. Zugleich werden europäische Vorgaben umgesetzt. Fast alle Grenzwerte für die zulässige radioaktive Belastung werden abgesenkt: Die Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung werden von 1,5 auf 1 Millisievert pro Jahr und für beruflich strahlenexponierte Arbeitskräfte von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr abgesenkt. Darüber hinaus wird mit der Absenkung des Monatsgrenzwerts für die Gebärmutter der Schutz ungeborenen Lebens gestärkt. Erstmals wird in der Verordnung der Schutz vor natürlich in der Umwelt vorkommenden radioaktiven Stoffen und der Schutz vor kosmischer Strahlung geregelt. Damit wird u.a. das Flugpersonal besser geschützt. Im beruflichen Strahlenschutz verhindern sogenannte Organdosiswerte - zusätzlich zur Absenkung des Grenzwerts der effektiven Dosis - dass einzelne Organe und Körperteile wie Knochen, Nieren und Teile der Atemtraktes höher belastet werden als bislang zulässig.

Erstmals umfassend geregelt wird auch die sogenannte "Freigabe", das heisst die Entlassung von Stoffen aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung. Im Rahmen eines Freigabeverfahrens wird entschieden, wie die unterschiedlich stark kontaminierten Materialien, die zum Beispiel bei Betrieb und Stilllegung von AKW anfallen, umweltgerecht entsorgt werden können.

11.07.2001 | Pressemitteilung 140/01 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM1721
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