Jürgen Trittin: Weiterer wichtiger Schritt zum Ausstieg aus der Atomenergie
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Atomgesetzes beschlossen. Mit der Novelle wird die Vereinbarung der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen zum Ausstieg aus der Atomenergie rechtlich abgesichert. Trittin: "Mit dem heutigen Beschluss ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Atomausstiegs getan. Nunmehr können wir das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat und Bundestag einleiten. Ich rechne damit, dass das Verfahren im Bundestag bis Ende des Jahres abgeschlossen werden kann." Das Kabinett verabschiedete auch den zweiten Bericht der Bundesrepublik zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit.
Die erste Lesung der Novelle zum Atomgesetz ist im Bundestag bereits in der nächsten Woche vorgesehen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Dem Kabinettsbeschluss war jedoch eine Anhörung der Länder und Verbände vorausgegangen. Daraus sind zahlreiche Detailänderungen und Ergänzungen in den Entwurf aufgenommen worden.
Zu den Kernpunkten der Novelle gehört die Befristung der Regellaufzeit der Atomkraftwerke auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme. Trittin: "Während in anderen Ländern die Laufzeiten der Atomkraftwerke auf 60 Jahre ausgedehnt werden sollen, wird bei uns die Atomenergie bis 2020 abgewickelt sein. Kein anderes Land steigt so schnell aus wie die Bundesrepublik." Für jedes einzelne Atomkraftwerk legt das Gesetz eine noch zu produzierende Reststrommenge fest. Allerdings können die Strommengen älterer AKW auf jüngere Anlagen übertragen werden. Im Vorgriff auf diese gesetzliche Regelung hatte das Unternehmen EON angekündigt, das AKW Stade vor Ablauf der Betriebsgenehmigung 2003 vom Netz zu nehmen. Trittin betonte, dass die Atomkraftwerke während der Restlaufzeit auf hohem Sicherheitsniveau weiterbetrieben werden: "Es gibt keinen Sicherheitsrabatt." Erstmals wird die Pflicht zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen gesetzlich festgeschrieben.
Mit der Pflicht für die AKW-Betreiber, standortnahe Zwischenlager zu errichten, werden die Entsorgungslasten zwischen den Bundesländern gerechter verteilt und die zentralen Zwischenlagerstandorte Gorleben und Ahaus erheblich entlastet. Die Einrichtung von Zwischenlagern und das Verbot von Transporten in die Wiederaufarbeitung ab Juli 2005 werden zu einer drastischen Reduzierung von Atomtransporten führen. Es wird zu einer faktischen Beschränkung der Atomtransporte auf die Rückführung deutschen Atommülls aus der Wiederaufarbeitung kommen. Trittin betonte, dass die Bundesregierung verpflichtet sei, den im Ausland lagernden Atommüll zurückzunehmen.
Bundesumweltminister Trittin: "Der Ausstieg aus der Atomenergie ist ein zentraler Baustein der von Rot-Grün eingeleiteten Energiewende. Sparsamer Energieeinsatz, Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien sind die Säulen einer zukunftsträchtigen Energiepolitik. Die erneuerbaren Energien sind auch ein Motor für Beschäftigung."
Der vom Kabinett beschlossene Bericht zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit legt dar, wie die Bundesrepublik dieses Übereinkommen erfüllt und welcher Handlungsbedarf gesehen wird, um während der Restlaufzeiten der deutschen Atomkraftwerke das hohe Sicherheitsniveau aufrecht zu erhalten. Das Übereinkommen geht auf eine deutsche Initiative nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl zurück und hat einen weltweit hohen Sicherheitsstandard der Atomkraftwerke zum Ziel. Die Vertragsstaaten müssen alle drei Jahre über die Erfüllung des Übereinkommens berichten und sich einer Konferenz stellen. Die nächste Überprüfungskonferenz findet im April 2002 in Wien statt. Bundesumweltminister Trittin: "Wir werden uns in Wien mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das Übereinkommen über nukleare Sicherheit weiter als wirkungsvolles Instrument zur weltweiten Verbesserung der nuklearen Sicherheit genutzt wird."