Das Bundesumweltministerium hat heute den Entwurf für ein neues Atomgesetz veröffentlicht und Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Fachkreisen zur Stellungnahme übersandt. Noch vor der weiteren Abstimmung des Gesetzentwurfs innerhalb der Bundesregierung und vor Beginn der parlamentarischen Beratungen werden damit insbesondere Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbände sowie Gewerkschaften am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Das neue Atomgesetz wird den Atomausstieg und die wesentlichen Inhalte der am 11. Juni 2001 unterzeichneten Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen in bindendes Recht umsetzen.
Um allen interessierten Bürgern und Verbandsmitgliedern die Möglichkeit zu geben, an der Meinungsbildung innerhalb der beteiligten Verbände mitzuwirken, hat das Bundesumweltministerium den Gesetzentwurf, eine Darstellung der wesentlichen Kernpunkte des neuen Atomgesetzes sowie die Liste der beteiligten Verbände und Fachkreise auf seiner Homepage in das Internet eingestellt. Die beteiligten Verbände und Fachkreise haben Gelegenheit, sich bis zum 2. August 2001 schriftlich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Auf dieser Grundlage wird das Bundesumweltministerium am 6. August 2001 in Bonn eine Verbänderanhörung durchführen. Alle von den Verbänden abgegebenen Stellungnahmen werden dann vor der endgültigen Abstimmung des Gesetzentwurfes innerhalb der Bundesregierung eingehend geprüft.
Das Bundeskabinett wird den Gesetzentwurf voraussichtlich im September beraten und danach dem Bundesrat und dem Bundestag zuleiten.