Bundeskabinett beschloss Novelle der Altölverordnung
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Novelle der Altölverordnung beschlossen. Die Novelle sichert eine zukunftsorientierte, umweltverträgliche Altölentsorgung und stärkt die Kreislaufwirtschaft in diesem Bereich. " In der Verordnung wird festgeschrieben, dass Altöl vorrangig zu Basisöl wiederaufgearbeitet werden soll. Andere Verwertungswege - wie etwa die energetische Nutzung - sind künftig nur eingeschränkt möglich. Das ist zugleich ein Beitrag zur Ressourcenschonung," sagte der Minister.
Mit dieser Verordnung wird die Altölverordnung von 1987 novelliert und die EU-Altölrichtlinie von 1975 vollständig in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland fallen jährlich rund 450 000 Tonnen Altöl an. Etwa die Hälfte dieser Menge kann zu Basisöl aufgearbeitet werden, das zur Herstellung hochwertiger Schmierstoffe dient. Derzeit nimmt Deutschland bei der Altölaufarbeitung in der EU den dritten Platz ein. Rund 80 000 bis 90 000 Tonnen Altöl werden bislang jährlich zu knapp über 50 000 Tonnen Basisöl aufgearbeitet.
Um eine stärkere stoffliche Verwertung von Altöl zu erreichen, wurde nunmehr in der Novelle festgeschrieben, dass Erzeuger, Einsammler und Transporteure verpflichtet sind, aufarbeitbare Altöle gesondert aufzubewahren. Zur klaren Unterscheidung wurden vier Kategorien von Altölen entsprechend ihrer Eignung zur Aufarbeitung definiert, die untereinander nicht vermischt werden dürfen. Zusätzlich wurden moderne und kostengünstige Analyseverfahren in die Verordnung aufgenommen.
Mit der Novelle der Altölverordnung wird Forderungen der Europäischen Kommission entsprochen, den Vorrang der Altölaufarbeitung auch formalrechtlich umzusetzen. Die Verordnung muss noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.