Anbieter müssen Anleger informieren, ob und wie die Gelder auch für ökologische und soziale Zwecke eingesetzt werden
Anbieter müssen Anleger informieren, ob und wie die Gelder auch für ökologische und soziale Zwecke eingesetzt werden
Anbieter von steuerlich geförderten Geldanlagen zur privaten Altersvorsorge müssen die Anleger künftig über die Verwendung der eingezahlten Gelder unterrichten. Das schließt die Information über ethische, soziale und ökologische Belange ein. So sieht es das Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen vor, das nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und zum 01. August 2001 in Kraft tritt. Nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin wird damit die Verbraucherinformation bei der privaten Altersvorsorge gestärkt und die Nachfrage nach ökologischen Geldanlagen zunehmen.
"Diese Regelung bietet die große Chance, ohne zusätzliche staatliche Eingriffe eine stärkere Ausrichtung der Wirtschaft auf nachhaltige Entwicklung und Modernisierung in allen Branchen voranzubringen. Es werden nicht nur der Umweltsektor, sondern auch alle die Unternehmen davon profitieren, die in ihrer Branche die beste Umweltperformance aufweisen. Zugleich wird damit den Wünschen der Bevölkerung nach mehr Transparenz entsprochen," sagte Trittin. Die kapitalgedeckte Altersvorsorge könne mit ihrem langfristigen Anlagehorizont bei Renditesicherheit und guten Gewinnen für den einzelnen eben auch Vorteile für die gesamte Gesellschaft erbringen, in dem die nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftsstandorts gefördert wird. Dazu sei es aber notwendig, so der Minister, dass die Anleger die Angebote vor Vertragsschluss kritisch und zukunftsorientiert prüften und die Anbieter ihre künftige Anlagepolitik in der bereits jetzt schon angelaufenen Werbung für diese Produkte offen legen würden.
Das Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen ist im Bundesgesetzblatt Teil I, vom 29.06.2001, S. 1310, veröffentlicht.