Jürgen Trittin: Kommunen an der Auswahl der Mobilfunkstandorte beteiligen

01.07.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 126/01
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltministerium verstärkt Forschung zum Mobilfunk

Bundesumweltministerium verstärkt Forschung zum Mobilfunk

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Mobilfunkbetreiber aufgefordert, die Kommunen in die Auswahl von Standorten für Mobilfunksendeanlagen einzubeziehen. Anlässlich der gemeinsamen Anhörung des Umwelt-, Gesundheits- und Wirtschaftsausschusses des Bundestages zum Thema Mobilfunk am Montag erklärte Trittin: "Das Aufstellen von Mobilfunkmasten ohne Beteiligung der Kommunen muss ein Ende haben. Der erste wichtige Schritt für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung bei der Errichtung von Sendemasten, insbesondere zum Aufbau der neuen UMTS-Technologie ist Offenheit und Transparenz." Trittin betonte, es sei notwendig, die Forschung auf diesem Gebiet zu intensivieren. Das Bundesumweltministerium wird hierfür die Finanzmittel jährlich verdoppeln. Für 2002 bis 2005 werden mehr als 8,5 Millionen Euro (rund 17 Millionen DM) zur Verfügung stehen. Zudem will die Bundesregierung die Vorsorge vor möglichen Gesundheitsgefährdungen verstärken.

Zu einem solchen Vorsorgepaket gehören die Verbesserung der Information vor Ort, z. B. über die frühzeitige Planung der Betreiber zum Netzausbau. Zu den genehmigten Standorten von Mobilfunkanlagen soll eine Datenbank erstellt werden. Die Bundesregierung wird die Öffentlichkeit laufend über den aktuellen Stand der Wissenschaft über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen informieren.

Es wird begrüßt, dass die Hersteller von Handys ab Herbst 2001 die höchstmögliche Strahlungsintensität ihrer Geräte (SAR-Wert) in der Gebrauchsanweisung ausweisen und im Internet zugänglich machen wollen. Dieser Schritt bedarf aber einer verbraucherfreundlicheren Ausgestaltung. Es könnte eine Regelung getroffen werden, nach der die Bezeichnung "strahlungsarm" als einer Art "Umweltlabel" nur dann erlaubt sein soll, wenn ein Viertel des SAR-Wertes eingehalten wird.

Die geltenden Grenzwerte, die dem internationalen Standard entsprechen, gewährleisten nach heutiger Kenntnis den Schutz der Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren. Dennoch prüft die Bundesregierung zurzeit, ob zusätzliche Vorsorgewerte nach dem Modell der Schweiz ergänzend zu den geltenden Grenzwerten in die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung aufgenommen werden sollen. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen, Entscheidungen noch nicht gefallen. Über die Umsetzung des Vorsorgepakets werden seit langem Gespräche mit allen Netzbetreibern und Herstellern geführt.

01.07.2001 | Pressemitteilung 126/01 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM1702
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