31 meldepflichtige Ereignisse in deutschen Atomanlagen von April bis Juni 2001

02.10.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 191/01
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Von April bis Juni diesen Jahres gab es in deutschen Atomanlagen insgesamt 31 meldepflichtige Ereignisse, davon 25 in Atomkraftwerken und 6 in Forschungsreaktoren. Dies geht aus dem 2. Vierteljahresbericht über meldepflichtige Ereignisse in Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren hervor, den Bundesumweltminister Jürgen Trittin dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt hat. Dem Bericht zufolge bestand in keinem der Fälle die Gefahr einer Strahlenbelastung für die Beschäftigten oder die Umgebung.

Der Bericht ordnet die Vorfälle verschiedenen Meldekategorien zu und unterzieht sie einer sicherheitstechnischen Bewertung nach der achtstufigen Internationalen Bewertungsskala (INES). Mit einer Ausnahme lagen alle Vorfälle in der niedrigsten behördlichen Meldekategorie N. Eine Meldung aus dem AKW Krümmel wurde in die Kategorie E (Eilmeldung) eingestuft. Ereignisse der behördlichen Meldekategorie S (Sofortmeldung) waren nicht zu verzeichnen.

Der gravierendste Vorfall im Berichtszeitraum war der Absturz eines Brennelementes im Atomkraftwerk Krümmel. Am 6. April 2001 verhakte sich beim Entladen der Brennelemente aus dem Reaktorkern ein Brennelement mit einem benachbarten Element, das aus dem Kern gezogen wurde. Dieses Verhaken wurde vom Bedienpersonal nicht bemerkt, der Überlastschutz der Umlademaschine war durch einen Softwarefehler abgeschaltet. Nachdem sich beide Brennelemente etwa 80 Zentimeter oberhalb des Reaktorkerns befanden, löste sich das verhakte Element und fiel auf das obere Gitter des Reaktorkerns zurück. Bei dem Ereignis wurde keine Radioaktivität freigesetzt, zu Schäden für Beschäftigte und Umwelt kam es nicht. Der Vorfall wurde der INES-Stufe 1 (betriebliche Störung ohne radiologische Bedeutung) zugeordnet. Alle übrigen Ereignisse des Quartals fallen in die INES-Stufe 0, hatten also keine radiologische Bedeutung und waren aus internationaler Sicht nur von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.

02.10.2001 | Pressemitteilung 191/01 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1697
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.