Zweifel an der Einstufung als harmlos
Das Bundesumweltministerium geht einem sicherheitstechnisch bedeutsamen Vorkommnis im Atomkraftwerk Philippsburg nach, das sich am 25. August in Block 2 der Anlage ereignete. In dem Druckwasserreaktor war seinerzeit festgestellt worden, dass nach Abschluss von Revisionsarbeiten in drei von vier Flutbehältern seit dem 11.8.2001 die spezifizierte Borsäure-Konzentration nicht vorlag. Damit waren - mindestens für die Dauer von 14 Tagen bis zur ordnungsgemässen Befüllung der Behälter - entscheidende Vorkehrungen zur Störfallbeherrschung nicht auslegungsgemäss vorhanden.
Flutbehälter sind wesentliche Bestandteile des Sicherheitssystems von Atomkraftwerken. Sie werden insbesondere bei einem grossen und mittleren Leckstörfall benötigt, um den Primärkühlkreislauf des Reaktors aufzufüllen. Der Betreiber hat das Ereignis bisher in die Stufe N und die internationale INES-Stufe 0 eingestuft. In diese Kategorien fallen Ereignisse, die keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung haben.
Angesichts der erheblichen sicherheitstechnischen Bedeutung der Flutbehälter hat das Bundesumweltministerium Zweifel, ob diese Einstufung angemessen ist. Auf jeden Fall bedarf der Vorfall einer genauen Untersuchung, da hier Sicherheitsmassnahmen über längere Zeit nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung standen. Das BMU hat daher die Reaktorsicherheitskommission (RSK) und die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) mit entsprechenden Prüfungen beauftragt. Darüber hinaus hat das BMU heute die zuständige Landes-Aufsichtsbehörde in Stuttgart um einen Sachstandsbericht und um eine Bewertung gebeten.