Künast und Trittin für umweltverträglichen Einsatz organischer Düngemittel in der Landwirtschaft
Bundesumweltminister Jürgen Trittin und Verbraucherschutzministerin Renate Künast haben eine gemeinsame Initiative zum umweltverträglichen Einsatz von organischen Düngemittelngestartet. Dazu wurde im Juni dieses Jahres der Öffentlichkeit ein entsprechendes Konzept unter dem Titel: "Gute Qualität und sichere Erträge" vorgestellt, das heute während einesWorkshops mit Experten aus den Bereichen Bodenschutz, Landwirtschaft und Abfallentsorgung sowie Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden diskutiert wird.
"Unser gemeinsames Anliegen ist es, den Einsatz von Düngemitteln so zu optimieren, dass Äcker und Wiesen durch eine nachhaltige Bodennutzung dauerhaft für die Produktion gesunderNahrungsmittel verfügbar bleiben. Das nutzt Bauern und Verbrauchern gleichermaßen. Es dient auch dem vorsorgenden Umweltschutz. Sind die Böden sauber, brauchen wir uns überSchadstofftransfer und immer neue Grenzwerte für noch mehr Schadstoffe weniger Gedanken zu machen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin zur Eröffnung des Workshops.
"Dieses Konzept wird die von der Bundesregierung eingeleitete Agrarwende weiter voranbringen. Um es klar zu sagen: Es bestehen derzeit keine akuten Gefährdungen, weder für Boden, Grundwasser noch für die Verbraucher, die aus der gegenwärtigen Anwendung von Düngemitteln in Deutschland resultieren. Aber wir müssen auch hier Vorsorge betreiben, dassheißt, verstärkt die Quellen von Schadstoffeinträgen in die Böden verringern. Eine deutliche Begrenzung der Schadstoffbelastung über Düngemittel ist wichtigerBestandteil unserer Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit", erklärte Verbraucherschutzministerin Renate Künast aus Anlass des Workshops.
Kern des gemeinsamen Konzepts ist die Festlegung neuer Schwermetallgrenzwerte für Düngemittel wie Klärschlamm, Bioabfall, Schweine- und Rindergülle. Die Grenzwerte sollenkünftig erheblich unter den derzeit gültigen Werten für Klärschlamm und Bioabfall liegen. Für Rinder- und Schweinegülle werden Schwermetallgrenzwerte vorgeschlagen,deren Einhaltung z. B. durch entsprechende Fütterung oder sonstige Maßnahmen zur Minimierung der Schadstoffeinträge erreicht werden kann. Der maximal zulässige Gehalt anSchadstoffen in den jeweiligen Düngemitteln orientiert sich an den Vorsorgewerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
Die neuen Schwermetallgrenzwerte haben zur Folge, dass künftig bei allen organischen Düngemitteln eine deutliche Schadstoffreduzierung erfolgen muss. Bei Bioabfällen wird einehöhere Sorgfalt bei der Erfassung notwendig sein, um höchste Kompostqualitäten sicherzustellen. Auch bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung muss ein Umdenken erreicht werden, um dieBelastungen von Gülle und Mist mit Schwermetallen wie Kupfer und Zink zu vermindern. Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen wird weitgehend einzustellen sein. Lediglichbesonders schadstoffarme Klärschlämme dürfen künftig noch auf Böden aufgebracht werden.
In Deutschland fallen jährlich rund 2,3 Millionen Tonnen kommunale Klärschlämme (Trockensubstanz) an, von denen rund 40 Prozent - rund 900 000 Tonnen - in der Landwirtschaftverwertet werden.
Die gemeinsamen Vorschläge beider Ministerien sollen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Workshops in der kommenden Legislaturperiode im Abfall- und Düngemittelrecht umgesetztwerden.
Das Konzept "Gute Qualität und sichere Erträge - Wie sichern wir die langfristige Nutzbarkeit unserer landwirtschaftlichen Böden?" ist unter www.verbraucherministerium.de abrufbar.