Jürgen Trittin: Statt Laubbläser öfter mal zur Harke greifen
Die Bundesregierung schützt Bürgerinnen und Bürger künftig besser vor Lärm, der von im Freien betriebenen Maschinen und Geräten - vom Rasenmäher bis zumBaufahrzeug - ausgeht. Eine entsprechende Rechtsverordnung wird noch im September in Kraft treten. Für die lautesten dieser Geräte werden neue Geräuschgrenzwerte eingeführt undihr Betrieb in Wohngebieten eingeschränkt. "Statt zum Laubbläser oder -sauger sollte mit Rücksicht auf die Nachbarn wieder öfter zur Harke gegriffen werden", sagteBundesumweltminister Jürgen Trittin. Das komme auch den Kleintieren und Insekten im Garten zugute.
Mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wird eine entsprechende europäische Richtlinie (2000/14/EG) in deutsches Recht umgesetzt. Sie gilt für 57 unterschiedlicheGeräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen - wie etwa Betonmischer und Hydraulikhämmer, über Bau- und Reinigungsfahrzeuge, darunter Transportbetonmischer und Kehrmaschinen, bis hinzu Landschafts- und Gartengeräten, wie Kettensägen, Laubbläser und Rasenmäher. Alle diese Produkte müssen künftig mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der dieHersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten wird. Die lautesten Geräte- und Maschinenarten müssen zusätzlich Geräuschgrenzwerte einhalten,die in vier Jahren weiter gesenkt werden.
"Geräte und Maschinen, die im Freien benutzt werden, führen oftmals zu einer erheblichen Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger und zu einer Vielzahl vonberechtigten Beschwerden. Da wollen wir Abhilfe schaffen", sagte der Bundesumweltminister. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund über die Vorgaben der EU hinaus beschlossen, den Gebrauch vonMaschinen und Geräten in bestimmten empfindlichen Bereichen, etwa in Wohngebieten, an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten einzuschränken. Ihr Betrieb ist dannnur noch unter engen Voraussetzungen zu diesen Zeiten zulässig.