EU-Kommission: Pfandpflicht mit EU-Recht vereinbar
Die Chancen der Pfandgegner, die Einführung des Dosenpfands zum 1. Januar 2003 juristisch verhindern zu können, sind abermals gesunken. Wie die EU-Kommission in einer aktuellen Stellungnahme mitteilt, hält sie die von der dänischen Regierung angezeigte Pfandpflicht-Regelung mit europäischem Recht für vereinbar. Damit verwirft die Kommission offenbar Gesichtspunkte, auf die sich zahlreiche Klagen der Pfandgegner in Deutschland maßgeblich stützen.
Die dänische Pfand-Regelung befinde sich "sowohl in Übereinstimmung mit den Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Warenverkehr (Artikel 28-30) als auch mit der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfall", heißt es in der Stellungnahme der Kommission. Dänemark hat wie Deutschland eine Pfandpflicht für bestimmte Getränkeverpackungen angeordnet.
Angesichts dieser deutlichen Stellungnahme seitens der EU-Kommission sind die Chancen der Pfandgegner weiter gesunken, die deutsche Pfandpflicht vor den Gerichten unter Berufung auf das Gemeinschaftsrecht zu stoppen. Vor mehreren Verwaltungsgerichten sind Klagen ausländischer Importeure und inländischer Händler anhängig, die sich auf die nun von der Kommissionverworfenen Gesichtspunkte stützen.