Strahlenschutzkommission empfiehlt verstärkte Forschung zu Elektrosmog-Risiken

16.09.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 178/01
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Die Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundes hat sich für verstärkte Erforschung möglicher Gesundheitsgefährdungen durch elektromagnetische Felder ausgesprochen. Es seinotwendig, die Kenntnisse über gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verbessern. Derzeit sieht die Kommission aus wissenschaftlicher Sicht jedoch keine Notwendigkeit, die geltendenGrenzwerte für elektromagnetische Felder zu verändern. Auch nach Bewertung der aktuellen wissenschaftlichen Literatur sei nicht nachweisbar, dass die gültigen Grenzwerte keinenausreichenden Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsbeeinträchtigungen gewährleisten würden. Dies ist die Kernaussage der Empfehlung zu "Grenzwerten und Vorsorgemaßnahmenzum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern", die die Kommission auf ihrer jüngsten Sitzung Ende vergangener Woche beschloss. Damit bestätigt die SSK, dass die geltendenGrenzwerte vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren ausreichend schützen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin will jetzt prüfen, inwieweit sich aus den Empfehlungen der SSK Auswirkungenauf die geplante Novellierung der Elektrosmog-Verordnung ergeben.

In den Empfehlungen nimmt die SSK eine umfassende wissenschaftliche Bewertung der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu allen Arten von elektromagnetischen Feldern vor. Neben denhochfrequenten elektromagnetischen Feldern, wie sie beim Mobilfunk auftreten, sind dies die niederfrequenten Felder, die vor allem durch Hochspannungsleitungen erzeugt werden. Für beide Bereicheging die SSK auch der Frage nach, ob ein wissenschaftlich begründeter Verdacht auf mögliche gesundheitliche Gefahren unterhalb der geltenden Grenzwerte besteht.

In Bezug auf die Mobilfunk-Strahlungen erkennt die Kommission in einzelnen Studien mögliche Hinweise auf Gesundheitsbeeinträchtigungen. Sie stellt dazu aber fest, dass sich "auch unterBerücksichtigung des Umfangs und des Ausmaßes der Verdachtsmomente ein zusätzliches Risiko über die bisher bekannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinaus nicht angebenlässt". Sie plädiert deshalb für weitere Forschung. Bereits im Frühjahr hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin angekündigt, die entsprechenden Forschungsmitteldrastisch aufzustocken. Für 2002 sieht der Umweltforschungsplan des BMU eine Verdopplung der Ausgaben auf 2,17 Mio. € vor. Bis 2005 stehen mehr als 8,5 Mio. € für diesen Zweck zurVerfügung.

Auch für den Bereich der niederfrequenten Felder bieten die gegenwärtig geltenden Grenzwerte nach Ansicht der SSK einen ausreichenden Schutz von Mensch und Umwelt vor nachgewiesenenGesundheitsbeeinträchtigungen. Nach ihrer Auffassung enthalten nationale und internationale Studien allerdings Verdachtsmomente, wonach von diesen elektromagnetischen Feldern auch unterhalb derGrenzwerte möglicherweise eine Krebsgefahr ausgehen könnte. Es handelt sich dabei in allen vorliegenden Fällen um epidemiologische Studien, die lediglich statistisch Zusammenhängefeststellen können. Bislang ist allerdings kein Mechanismus bekannt, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einem erhöhten Auftreten von Krebserkrankungen und elektromagnetischenFeldern erklären könnte, so die SSK.

Die vorgelegten Ergebnisse decken sich auch mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen des Internationalen Krebsforschungszentrums in Lyon, das ebenfalls bei hochfrequenten Feldern keineVerdachtsmomente für Krebs erkennen konnte, während Verdachtsmomente bei niederfrequenten Feldern gesehen werden. Bereits im vergangenen Jahr war ein umfassender wissenschaftlicher Bericht(Stewart Report), der von der britischen Regierung in Auftrag gegeben wurde, zu den gleichen Ergebnissen gelangt.

Die wissenschaftliche Bewertung der SSK wird durch konkrete Empfehlungen zum Ausbau des Gesundheitsschutzes im Rahmen der geltenden 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Elektrosmog-Verordnung)sowie zur Einbeziehung von Geräten in die Grenzwertregelungen ergänzt. Darüber hinaus werden generelle Empfehlungen zu Vorsorgemaßnahmen für nieder- und hochfrequenteelektromagnetische Felder gegeben.

16.09.2001 | Pressemitteilung 178/01 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM1661
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