Angesichts des teilweise katastrophalen Hochwassers der letzten Tage - wie in Bayern - hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin auf die Bedeutung einer ökologisch ausgerichteten Hochwasservorsorge hingewiesen. Dies gelte insbesondere für den Ausbau von Flüssen, darunter für den geplanten Stau der Donau und die Flussbaumassnahmen an der Elbe. "Stauen und Bauen lässt die Zahl der Hochwasser steigen und beschleunigt die Fliessgeschwindigkeit. Das Ergebnis sind immer häufiger voll gelaufene Keller in Passau und anderswo."
Der Natur an Donau und Elbe muss mehr Raum gegeben werden, anstatt die letzten frei fließenden Flüsse zu kanalisieren. Das ist der Grund, warum die Bundesregierung und der Bundestag die Forderung Bayerns nach einem Stau der Donau zwischen Isarmündung und Passau ablehnt. "Wir wollen nicht nur die Natur erhalten - wir wollen auch die Donauanwohner nicht die Folgen einerjahrzehntelang verfehlten Flusspolitik ausbaden lassen."
Die Bundesregierung hat den rechtlichen Rahmen für die nachhaltige Hochwasservorsorge geschaffen, u. a. durch Novellierungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Raumordnungsgesetzes, die zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, zur Sicherung und Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und überschwemmungsgefährdeten Gebieten sowie zum Erhalt und zur Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes von Gewässern verpflichten. Auch das neue Bundesnaturschutzgesetz, das Bundes-Bodenschutzgesetz und Änderungen des Baugesetzbuches tragen dazubei, dass diese Ziele erreicht werden.
Eine vollständige Umsetzung der Gesetzesänderungen zum Hochwasserschutz in Landesrecht steht in der Mehrzahl der Länder noch aus. Bundesumweltminister Trittin: "Ich erwarte von den Ländern, die Regelungen zum Hochwasserschutz möglichst bald und umfassend in Landesrecht umzusetzen. Nur so kann eine nachhaltige Hochwasservorsorge flächendeckend in der Bundesrepublik gewährleistet werden."
Der Bund beteiligt sich vor allem über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" an den Hochwasserschutzmassnahmen der Länder, allein in den Jahren 1998 bis 2001 mit 124 Mio. Euro.