Gericht hält Klage gegen Dosenpfand für unzulässig

06.08.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 183/02
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Trittin: Position der Bundesregierung erneut bestätigt

Trittin: Position der Bundesregierung erneut bestätigt

Die Einweglobby steht offenbar vor einer erneuten gerichtlichen Niederlage. Das Verwaltungsgericht Potsdam hält die Klage der Gegner eines Pfandes auf Einweggetränkeverpackungen "insgesamt für unzulässig". In einem an die Verfahrensbeteiligten gerichteten Hinweis fragt das Gericht bei den Unternehmen daher an, ob "an der Klage auch mit Blick auf das Kostenrisiko festgehalten werden soll". Derzeit könne die Klage nämlich noch gerichtskostenfrei zurückgenommen werden, so das Gericht.

In der Begründung folgt das Potsdamer Gericht der kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Mehrwegschutzregelung in der Verpackungsverordnung zum Auslösen der Pfandpflicht keinen "fiktiven Verwaltungsakt" enthält. Auf diese fragwürdige Argumentation hatten die Pfandgegner zurückgegriffen, um auch in allen Bundesländern Klagen gegen die Pfandpflicht einreichen zu können. Nach Auffassung der Bundesregierung und sämtlicher Länderumweltministerien sind diese Klagen unzulässig.

Auch in Verfahren gegen die Bundesregierung sind die Pfandgegner bereits beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Berlin sowie beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat Getränkehersteller und Handel deshalb wiederholt aufgefordert, nicht länger auf Zeit zu spielen und endlich die Vorbereitungen für die Einführung der Pfandpflicht zum 1. Januar 2003 zu treffen.

06.08.2002 | Pressemitteilung 183/02 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1642
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