Bonner Biodiversitäts-Tagung der UN eröffnet

22.10.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 207/01
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Arbeitsgruppe berät über Regeln für "Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich"

Arbeitsgruppe berät über Regeln für "Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich"

Die erste Tagung der Arbeitsgruppe über "Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich" im Rahmen der Biodiversitäts-Konvention der UN hat heute morgen (10:00 Uhr) im Kongress-Zentrum Bundeshaus Bonn begonnen. Das Plenum der Tagung hat Gila Altmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, sowie Mohammad Bin Osman, Repräsentant aus Malaysia, als gemeinsame Co-Präsidenten der Tagung gewählt.

Bis Freitag, den 26. Oktober, verhandeln rund 300 Teilnehmer von 182 Vertragsparteien zusammen mit Nicht-Regierungsorganisationen und Vertretern indigener Gruppen über konkrete Regeln für den Zugang zu genetischen Ressourcen und über die gerechte Verteilung der ökonomischen Vorteile, die sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergeben. Das 1992 im Rahmen der Rio-Konferenz verabschiedete Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der den Umgang des Menschen mit der Natur umfassend zu regeln sucht. Die Nutzung der natürlichen Ressourcen soll vereinbar werden mit der Bewahrung der globalen biologischen Vielfalt. Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt wird deshalb neben deren Erhaltung ausdrücklich als Ziel der Konvention genannt. Die gerechte Verteilung der Vorteile (benefit-sharing), die bei der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen, ist ein weiteres Ziel des Übereinkommens.

Das Übereinkommen berücksichtigt, dass nicht nur Pflanzen, Tiere oder ihre Produkte wirtschaftlich nutzbar sind, sondern auch die genetischen Informationen einzelner Individuen. Interessant können diese etwa als Ausgangsmaterial für pharmazeutische Forschungen oder in der Agrarzüchtung zur Verbesserung von Kulturpflanzen und Nutztierrassen sein. Das Übereinkommen betrachtet somit erstmals die genetischen Bestandteile von Lebewesen als Rohstoffe oder Ressourcen, die auch international handelbar sind und normiert deren Handel in seinen Grundzügen.

Verabschiedet werden sollen die Regeln auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention im April 2002 in Den Haag.

22.10.2001 | Pressemitteilung 207/01 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM1640
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