Neue Standards für die Luftreinhaltung

30.07.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 176/02
Thema: Luft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Für die Reinhaltung der Luft gelten künftig anspruchsvollere Standards. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte neue Technische Anleitung (TA) Luft wurde heuteveröffentlicht und tritt damit zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Mit der neuen TA Luft wird den Behörden wieder ein modernes Instrument zur Luftreinhaltung an die Hand gegeben, welcheszugleich zu mehr Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit bei der Genehmigung von Anlagen führt. Sie konkretisiert die Anforderungen, die bei der Genehmigung von industriellen undgewerblichen Anlagen von den zuständigen Vollzugsbehörden zu beachten sind. Dies hilft den Behörden und der Wirtschaft.

Darüber hinaus wird die Anlagenzulassung an europäisches Recht angepasst. So werden im Rahmen des Fünften Umweltaktionsprogramms der EU höchstzulässige Konzentrationenfür einige besonders bedeutsame Schadstoffe, z. B. Staub und Benzol, in der Atemluft festgelegt, die auch für die Genehmigung von Anlagen beachtlich sind. In der neuen TA Luft wird die Artund Weise der Berücksichtigung dieser Emissionswerte bestimmt.

Die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft löst die aus dem Jahre 1986 stammende TA Luft ab. Diese entsprach nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Danebenmachen Entwicklungen in der EU, die durch das Umweltaktionsprogramm angestoßen wurden und in neueren Richtlinien ihren Ausdruck gefunden haben, neue Regelungen u.a. in der Luftreinhaltungerforderlich. Mit der neuen TA Luft wird eine bundeseinheitliche Praxis bei Genehmigung, wesentlichen Änderungen und Sanierung genehmigungsbedürftiger Anlagen sichergestellt.

Die Umweltanforderungen der EU sind medienübergreifend (Luft, Wasser, Boden) unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Anlagensicherheit, der Energieeffizienz u.a. betroffener Bereiche. Bei der Umsetzung hat die Bundesregierung bewusst davon abgesehen, eine entsprechend umfassende Vorschrift zu erlassen, weil dies unübersichtlich und unpraktikabel wäre. Die TA Luft istweiterhin eine reine Vorschrift zur Luftreinhaltung. Allerdings wurde bei der Festlegung der Anforderungen zur Luftreinhaltung ein besonderes Augenmerk auf die Zusammenhänge mit den anderenBereichen gelegt.

30.07.2002 | Pressemitteilung 176/02 | Luft
https://www.bmuv.de/PM1631
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.