Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss dem Versuch der Pfandgegner eine Absage erteilt, das ab 1. Januar 2003 geplante Dosenpfand über die Bundesländer zu stoppen. Das Gericht stellte fest, dass die Mehrwegschutzregelung der Verpackungsverordnung keinen fiktiven Verwaltungsakt enthält und somit für Regelungen der obersten Landesbehörden kein Raum ist.
Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium Rainer Baake begrüßte den Beschluss ausdrücklich. "Damit dürften die Klagen der Pfandgegner ins Leere laufen und ihre Niederlage vor den Verwaltungsgerichten der Länder bevorstehen. Der Beschluss bestätigt die Rechtsauffassung von Bund und Ländern, die die Klagen als unzulässig ansehen. Statt die Gerichte mit Klagen zu überhäufen, sollten Handel und Hersteller ihrer rechtlichen Pflicht nachkommen und sich auf das Dosenpfand vorbereiten", sagte er.
Rund 40 große Brauereien, Handelsunternehmen und Dosenhersteller haben die Bundesländer mit dem Ziel verklagt, über sie eine Freistellung vom Dosenpfand zu erreichen. Mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist die Klageabweisung für die Pfandgegner vor den Verwaltungsgerichten der Länder vorgezeichnet. Denn es ist zu erwarten, dass die Ländergerichte dem obersten deutschen Verwaltungsgericht folgen und die Klagen als unzulässig zurückweisen. Damit wurde zugleich eine Basis für eine einheitliche Rechtsanwendung in Deutschland geschaffen.