Verkehrsprotokoll ratifiziert: Keine neuen Autobahnen in den Alpen

12.07.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 166/02
Thema: Verkehr
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Jürgen Trittin begrüßt bevorstehendes Inkrafttreten

Jürgen Trittin begrüßt bevorstehendes Inkrafttreten

Die Bundesrepublik hat als einer der ersten Alpenstaaten die Protokolle der Alpenkonvention ratifiziert. Dem zuvor von Bundeskabinett und Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf stimmte heute auchder Bundesrat zu. Bundesumweltminister Jürgen Trittin forderte auch die anderen Vertragsstaaten, vor allem die EU auf, die Protokolle schnell zu ratifizieren, damit die vorgesehenenMaßnahmen endlich umgesetzt werden können. Im Verkehrsprotokoll ist z. B. festgeschrieben, dass keine neuen alpenquerenden Autobahnen mehr gebaut werden dürfen. Damit die Protokollein Kraft treten können, müssen sie mindestens drei Vertragsstaaten ratifiziert haben. Neben Deutschland hat dies auch Liechtenstein getan, in Österreich steht das Verfahren unmittelbarvor dem Abschluss.

Bundesumweltminister Trittin: "Mit der Einführung der LKW-Maut leistet die Bundesrepublik einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Berge. Wir haben damit ein wirksames Instrument, denGüterverkehr von der Straße auf die Schiene umzulenken." Kürzlich hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertretern Deutschlands, Österreichs und Italiens die Arbeit aufgenommen,um bessere Bedingungen für den Güterverkehr durch die Alpen auf der Schiene zu schaffen.

Mit der Alpenkonvention soll grenzüberschreitend der Schutz und eine umweltgerechte, zukunftsfähige Entwicklung der Alpenregion gewährleistet werden. Dieses 1991 unterzeichneteRahmenübereinkommen trat 1995 in Kraft. Zu den Vertragsparteien gehören alle acht Alpenstaaten (Deutschland, Österreich, Liechtenstein, die Schweiz, Frankreich, Monaco, Italien undSlowenien) sowie die EU. Die Konvention ist das bisher einzige völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz einer Bergregion. Zur Umsetzung der in der Konvention gefordertenganzheitlichen Politik haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, geeignete Maßnahmen in verschiedenen Bereichen zu ergreifen und diese in Protokollen festzuschreiben. Die insgesamt neunProtokolle beziehen sich neben Verkehr auf Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie sowieStreitbeilegung. Die Vereinten Nationen haben 2002 zum Internationalen Jahr der Berge erklärt.

12.07.2002 | Pressemitteilung 166/02 | Verkehr
https://www.bmuv.de/PM1620
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