Zum Stand des Genehmigungsverfahrens für den Forschungsreaktor FRM II in Garching erklärt das Bundesumweltministerium:
Zuständig für die Genehmigung des vom Freistaat Bayern gestellten Errichtungsantrags ist der Freistaat Bayern. Das bayerische Umweltministerium hat das Bundesumweltministerium um Prüfung des Genehmigungsentwurfs gebeten.
Das Bundesumweltministerium prüft den Genehmigungsentwurf insbesondere darauf hin, ob die Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet ist und ob die übrigen Bestimmungen des Atomrechts, unter anderem zur Entsorgungsvorsorge, eingehalten werden.
Dem Bundesumweltministerium ging am 4. August 2000 ein Entwurf der 3. Teilgenehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen zu, der sich auch nach Auffassung Bayerns noch in der Bearbeitung befand, die bis heute nicht abgeschlossen ist. Dieser Entwurf weist grundlegende Defizite auf. Nach Einschätzung der Reaktorsicherheitskommission (RSK) fehlen bis heute Nachweisführungen und Dokumentationen zu einer Reihe zentraler Fragestellungen, etwa zum Betriebshandbuch und zur Störfallbeherrschung. Noch offen ist auch der Entsorgungsvorsorge-Nachweis. So fehlt bislang ein Konzept zur Konditionierung des hochangereicherten Urans.
Dem Bundesumweltministerium liegt bisher kein abschließender Genehmigungsentwurf der bayerischen Behörde für die 3. und letzte Teilerrichtungsgenehmigung zur Prüfung vor. Eine Prognose über den Zeitpunkt, zu dem das Genehmigungsverfahren durch Bayern abgeschlossen werden kann, ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.