EU verstärkt Engagement im Klimaschutz

26.10.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 213/01
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Umweltminister beraten am Montag in Luxemburg

Umweltminister beraten am Montag in Luxemburg

Der Klimaschutz steht im Mittelpunkt des EU-Umweltrates, der am kommenden Montag in Luxemburg tagt. Die Umweltminister beraten erstmals über die neuen Vorschläge der EU-Kommission zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die EU sowie für eine Richtlinie zum Emissionshandel. Außerdem will die Kommission die EU-Umweltminister über den Stand der Umsetzung des europäischen Klimaschutzprogramms und das weitere Vorgehen unterrichten. Auf der Tagesordnung des EU-Umweltrates stehen ferner die Themen genetisch veränderte Organismen (GVO), die stärkere Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen sowie die Richtlinie zur Einführung schwefelfreier Kraftstoffe.

Die Bundesregierung begrüßt, dass die Kommission das Klimaschutzpaket noch vor Beginn der Klimaschutzkonferenz, der sogenannten "COP 7", in Marrakesch verabschiedet hat. "Der Vorschlag zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die EU ist ein Signal an die Vertragsstaaten, ihre Anstrengungen zu verstärken, damit das Protokoll rechtzeitig zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im September 2002 in Kraft treten kann," sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

In Kyoto hatten sich die EU-Länder zu einer Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen um insgesamt 8 Prozent verpflichtet. Obwohl nach einer europäischen Lastenteilung 8 EU-Staaten Reduktionsverpflichtungen in unterschiedlicher Höhe übernommen haben, verdankt die EU ihre bisher positive Klimaschutzbilanz im wesentlichen den Anstrengungen von 2 Staaten: Deutschland und Großbritannien. Trittin: "Dies ist keine faire Lastenteilung und ist auf Dauer auch nicht tragfähig."

Der Kommissionsvorschlag zum Emissionshandel ist nach Ansicht des Bundesumweltministeriums zwar ein bedeutender Schritt für den Klimaschutz in der EU. "Dieser Handel kann aber nationale Maßnahmen, wie sie die Bundesregierung mit ihrem ambitionierten Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht hat, nicht ersetzen und muss mit diesen angemessen verzahnt werden", betonte Trittin. Kritisch beurteilt das Bundesumweltministerium die Tatsache, dass der Vorschlag der Kommission den Emissionshandel auf wenige energieintensive Branchen konzentriert, während der wachsende Energieverbrauch im Verkehrsbereich eher symbolisch einbezogen wird.

Die EU-Umweltminister beschäftigen sich erstmals mit einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln, die aus genetisch veränderten Organismen hergestellt wurden. Das Bundesumweltministerium lehnt zum jetzigen Zeitpunkt eine Wiederaufnahme der Zulassung von GVO ab. Dies wird in der EU-Kommission erwogen. Voraussetzung für Zulassungsverfahren ist nach Ansicht des Bundesumweltministeriums, dass nicht nur die revidierte Freisetzungsrichtlinie in Kraft getreten ist, sondern auch Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit rechtswirksam geregelt sind.

Zur verstärkten Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen im Umweltbereich will der EU-Rat ein Aktionsprogramm verabschieden. Damit sollen erstmals Kooperationen von Umweltschutzverbänden aus der EU mit Partnerorganisationen aus den zukünftigen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft und den Balkanländern ermöglicht werden. Das Aktionsprogramm gibt den Umweltschützern aus Mittel- und Osteuropa bereits heute die Möglichkeit, europäische Umweltpolitik mit zu gestalten. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums wird auch auf diesem Wege ein Beitrag geleistet, im Zuge der EU-Erweiterung den Umweltschutz in Europa zu stärken.

Auf der Tagesordnung des Rates stehen auch Beratungen zur Kraftstoffrichtlinie. Wesentlicher Inhalt dieser Richtlinie ist die EU-weite Einführung schwefelfreier Kraftstoffe. Die Initiative dazu geht auf die Bundesrepublik zurück. Deutschland hat bei der Einführung von schwefelfreien Kraftstoffen eine Vorreiterrolle. Hier steht die Einführung von schwefelarmem Kraftstoff unmittelbar bevor, nämlich zum 1. November. Begünstigungen bei der Mineralölsteuer für schwefelfreien Kraftstoff gelten ab Januar 2003. Dagegen lehnt das Bundesumweltministerium die in dem Richtlinienvorschlag vorgesehene Abschaffung von Normalbenzin ab. Normalbenzin hat auf dem deutschen Kraftstoffmarkt noch einen bedeutenden Anteil. Gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten will sich die Bundesrepublik für eine Streichung dieses Verbots einsetzen.

26.10.2001 | Pressemitteilung 213/01 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM1617
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