Das Dosenpfand kommt zum 1. Januar 2003

02.07.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 160/02
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Veröffentlichung von Mehrweg-Anteilen im Bundesanzeiger löst Pfandpflicht für Dosen und Einwegflaschen aus

Veröffentlichung von Mehrweg-Anteilen im Bundesanzeiger löst Pfandpflicht für Dosen und Einwegflaschen aus

In der heutigen Ausgabe des Bundesanzeigers gibt die Bundesregierung die Ergebnisse von zwei Nacherhebungen über die Mehrweg-Anteile bei Getränkeverpackungen bekannt. Damit wird die Pfandpflicht für Dosen und Einwegflaschen zum 1. Januar 2003 ausgelöst. Betroffen sind die Getränkebereiche, die für den Rückgang des Mehrweg-Anteils besonders verantwortlich sind. Das sind Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke. Für Dosen und Einweg-Flaschen in diesen Bereichen muss zukünftig ein Pfand in Höhe von 25 Cent bezahlt werden; bei Behältern mit mehr als 1,5 Liter Inhalt 50 Cent. "Die Dosen-Lobby hatte bis zuletzt versucht, dies zu verhindern. In der vergangenen Woche ist sie damit nun auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Damit haben nicht nur die mit der Pfandregelung befassten Verwaltungsgerichte, sondern auch das höchste deutsche Gericht die Versuche, die Pfandpflicht auszubremsen, zurückgewiesen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Der Bundesumweltminister forderte die Einweg-Seite von Handel und Industrie auf, den vergeblichen Widerstand gegen eine Regelung, die seit 1991 besteht, aufzugeben und konstruktiv an die Umsetzung der Pfandpflicht zu gehen. "Für eine Fortsetzung des Gezerres um das Pfand habe ich nach der erfolgten gerichtlichen Klärung kein Verständnis mehr - und ich bin sicher, dass die Verbraucher in ihrer überwiegenden Mehrheit dies auch so sehen", so Trittin. Das Pfand ist ein Anreiz für Handel und Verbraucher, Mehrwegverpackungen den Vorzug zu geben. Und es wird dazuführen, dass Dosen und Plastikflaschen in die Verwertung gehen und nicht mehr einfach weggeworfen werden.

"Aus wirtschaftlicher Sicht wird das Pfand zur Existenzsicherung von Unternehmen beitragen, die im Vertrauen auf die geltende Verpackungsverordnung in Mehrwegsysteme investiert und Arbeitsplätze geschaffen haben. Es geht um den Erhalt von rund 250.000 Arbeitsplätzen", betonte der Bundesumweltminister. Allein die deutsche Brauwirtschaft hat in den vergangenen zehn Jahren mehr als 7 Milliarden Euro in Mehrweggebinde und Abfülltechnologie investiert. Hinzu kommen Kosten für den Aufbau der Logistik und des Transports. Auch in anderen Bereichen, etwa bei Mineralbrunnen, haben gerade kleinere und mittelständische Unternehmen aufgrund des geltenden Rechts auf Mehrweg gesetzt. Und auch der Getränkefachhandel hängt vom Fortbestehen der Mehrwegverpackung ab. Dem stehen die wirtschaftlichen Interessen großer Unternehmen der Getränkeindustrie und des Handels gegenüber. Grosse Brauereien nutzen die Dose - auch zu subventionierten Preisen - als Instrument im Verdrängungswettbewerb.

Ähnlich gehen die großen Ketten des Lebensmitteleinzelhandels vor: Rund 80 Prozent des Einweggeschäfts werden bei Discountern und bei Märkten mit über 800 QuadratmeternVerkaufsfläche abgewickelt. "Die Grossen der Branche wollen gerne den Eindruck vermitteln, sie erfüllten nur Kundenwünsche. In Wahrheit wurde, noch während sie mir 2001 eine Selbstverpflichtung versprachen, systematisch Mehrweg ausgelistet. Die Mehrwegquote etwa von Aldi ist seit Jahren konstant auf Null. Dort haben die Verbraucher keine Wahl zwischen Mehrweg und Einweg", so der Bundesumweltminister. Vor dem Hintergrund der Umsätze und der Gewinne dieser Konzerne werden diese durch die Einführung der Pfandpflicht nicht ernsthaft belastet. Die Kostenbetragen nach einer Berechnung von Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium jährlich rund 135 Mio. Euro, das macht 0,8 Cent pro Dose. "Von den Grossen der Branche könnte jedes dieser Unternehmen die Kosten, die sie alle zusammen zu tragen haben, locker alleine aufbringen", sagte Trittin.

Mehrweganteile bei Getränken insgesamt und nach Getränkebereichen (in %)

Die Verpackungsverordnung sieht die Pfandpflicht für den Fall vor, dass die 72 %-Quote, die dem Anteil der Mehrwegverpackungen von 1991 entspricht, nicht mehr erreicht wird. Das Unterschreiten der Quote muss dabei nicht nur in einer jährlichen Erhebung sondern auch in einer sog. Nacherhebung festgestellt werden. Nachdem die 72 % in den Jahren 1997 und 1998 nicht erreicht waren, wurden Nacherhebungen für die Zeiträume von Februar 1999 bis Januar 2000 und von Mai 2000 bis April 2001 ausgelöst.

Getränkebereich19911997199819992000Mai 2000 bis April 2001
Getränke insgesamt (ohne Milch)71,6971,3370,1368,6865,4663,81
Mineralwasser91,3388,3187,4484,9480.9678,46
Fruchtsäfte und andere Getränke ohne CO234,5636,8135,6634,8433,3533,18
Erfrischungsgetränke mit CO273,7277,7677,0274,8168,4564,76
Bier82,1677,8876,1474,9073,0772,34
Wein28,6328,1026,2026,7525,7626,09

Diese Erhebungen bestätigen, dass der Mehrweg-Anteil dramatisch gesunken ist. Insgesamt fiel er von 1997 bis zum Nacherhebungszeitraum Mai 2000/April 2001 von 71,33 % auf 63,81 %. Offenbar nutzen die Grossen des Einzelhandels und große Abfüller eine beispiellose Einweg-Offensive als Instrument im Verdrängungswettbewerb. Besonders deutlich ist der Trend zurzeit im Bereich der kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränke zu erkennen. Dort ging der Mehrweg-Anteil innerhalb von 16 Monaten um mehr als zehn Prozentpunkte (74,81 % in 1999; 64,76 % im April2001) zurück.

Zur Nacherhebung von Mehrweganteilen bei Getränkeverpackungen vom 14. Juni 2002 ist eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 119 vom 2. Juli 2002 veröffentlicht worden.

02.07.2002 | Pressemitteilung 160/02 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1610
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