Weitere Prüfungen zu Regelverstößen in AKWs notwendig
Nachdem EnBW weitere Regelverstöße in den Atomkraftwerken Neckarwestheim 1 und Obrigheim eingestanden hat, hält das Bundesumweltministerium eine vertiefte sicherheitstechnischePrüfung der Vorgänge für erforderlich. Wichtige sicherheitstechnische Fragen sind durch die von den Betreibern bisher vorgelegten Informationen nicht beantwortet. Auch der amFreitagabend von der Atomaufsicht des Landes vorgelegte Bericht ist unzureichend.
Die baden-württembergische Atomaufsicht hatte dem Bundesumweltministerium am Freitagabend mitgeteilt, dass sie trotz der Regelverstöße des Betriebspersonals von Neckarwestheim 1und Obrigheim keinen Grund sehe, die Anlagen einstweilig stillzulegen. Das Betriebspersonal habe zu jedem Zeitpunkt davon ausgehen können, dass die Systeme zur Störfallbeherrschungfunktionieren. Zur Bestätigung dieser These reichen die vorliegenden Informationen nach Auffassung des Bundesumweltministeriums nicht aus.
Beispielsweise beschränkt sich der Bericht zum Kernkraftwerk Obrigheim auf die Darstellung von Regelverstößen im Zusammenhang mit dem Wiederanfahren nach dem Brennelementewechselim Jahre 2001. Wie von EnBW in einer Presseerklärung vom 26.10.2001 mitgeteilt wurde, soll es jedoch zu weiteren Regelverstößen in den weiter zurückliegenden Jahren gekommensein. Ein ergänzender Bericht dazu ist angekündigt. Weiterhin fehlen in den vorgelegten Berichten u.a. nachvollziehbare Angaben zur Homogenität der Borsäurekonzentration, die eineentscheidende Rolle für die Abschaltsicherheit spielt.
Das Bundesumweltministerium hat deshalb den fachlich zuständigen Ausschuss der Reaktorsicherheitskommission zu einer Sondersitzung am Mittwoch, den 31. Oktober, einberufen und dieAtomaufsicht des Landes Baden Württemberg sowie die Betreiber gebeten, vor der Kommission zu berichten.