Kraftwerk darf wieder ans Netz
Im Verlauf der Prüfungen zum AKW Isar I durch die Bundesaufsicht sind Schwächen der bayerischen Überwachungspraxis deutlich geworden, die Anlass für weitere bundesaufsichtliche Prüfungen und Maßnahmen sein werden. Dies wurde der bayerischen Atomaufsicht im Rahmen eines bundesaufsichtlichen Gesprächs am Samstag (17.11.) in Bonn mitgeteilt. So bedürfen die Prüfpraxis des TUEV sowie die Zusammenarbeit von TUEV und Aufsichtsbehörde, die die Kontrolle ausübt, einer tiefergehenden Untersuchung. Inwieweit der geforderte Bruchausschluss von Rohrleitungen in dem AKW dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht, kann - obgleich konkrete Zweifel an diesem Nachweis derzeit nicht bestehen - erst im Rahmen einer längeren betriebsbegleitenden Prüfung klargestellt werden. Das Bundesumweltministerium hat die bayerische Atomaufsicht aufgefordert, diese Prüfung durchzuführen.
Das AKW Isar I darf jedoch wieder in Betrieb genommen werden. Gegen die Absicht der bayerischen Atomaufsicht, der Wiederinbetriebnahme zuzustimmen, erhebt das Bundesumweltministerium keine Einwände. Der Bundesaufsicht liegen derzeit keine konkreten Zweifel vor, dass das AKW Isar I nicht entsprechend der Genehmigung sicher betrieben werden kann. Während des bundesaufsichtlichen Gesprächs versicherten die Vertreter der bayerischen Atomaufsicht, dass die Prüfunterlagen des TUEV Süddeutschland korrekt seien. Damit besteht nach gegenwärtigem Sachstand keine Rechtsgrundlage dafür, dem Betreiber die Zustimmung zum Wiederanfahren der Anlage zu versagen.
Im Oktober war Mitarbeitern des Atomkraftwerks durch einen anonymen Hinweis vorgeworfen worden, dem TUEV bei geplanten Überprüfungen von Druckleitungen Unterlagen vorenthalten zu haben. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hatte nach Bekanntwerden dieser Vorwürfe am 11. Oktober 2001 einen umfassenden Bericht bei der zuständigen bayerischen Atomaufsicht angefordert.