Für eine verstärkte regionale Zusammenarbeit in den verschiedenen Bergregionen in der ganzen Welt haben sich Vertreter aus 31 Staaten, Regionen und von Nichtregierungsorganisationen ausgesprochen. Zum Abschluss einer internationalen Konferenz in Berchtesgaden wurden Leitlinien dafür verabschiedet. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Gila Altmann, hob die besondere Rolle der Bergregionen im Gesamtökosystem der Erde hervor. Gila Altmann: "Die Gebirge haben eine große Bedeutung für die Wasserversorgung und den Erhalt der Artenvielfalt. Die Entwicklung von Wirtschaft, Verkehr und Tourismus muss einhergehen mit der Bewahrung der sensiblen Ökosysteme in den Bergregionen. Die Bekämpfung von Armut und die Verminderung regionaler Konflikte gehören zu den großen Herausforderungen auf dem Weg zu einer gerechten und zukunftsfähigen Entwicklung der Bergregionen."
Die Vereinten Nationen haben auf Initiative Kirgisistans das Jahr 2002 zum Internationalen Jahr der Berge erklärt. Aus diesem Anlass hat das Bundesumweltministerium zusammen mit dem Bundesverbraucherschutzministerium, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, UNEP, der Internationalen Alpenschutzkommission (CIPRA), der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) sowie dem bayerischen Umweltministerium vom 26. 6. bis zum 29. 6. 2002 die Tagung "Der Alpenprozess - ein Beispiel für andere Bergregionen?" veranstaltet. An der Konferenz nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus den alpinen und eurasischen Gebirgsregionen sowie der Anden teil. Dabei ging es um den Austausch von Erfahrungen, die mit der 1991 unterzeichneten und 1995 in Kraft getretenen Alpenkonvention gewonnen worden sind. Eine Zusammenarbeit gibt es bereits mit der Kaukasus- und Karpatenregion und dem Altai.
Die Alpenkonvention ist das bisher einzige völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz einer Bergregion. Zu den Vertragsparteien gehören alle acht Alpenstaaten und die EU. Mit diesem Rahmenübereinkommen soll grenzübergreifend der Schutz und eine umweltgerechte, zukunftsfähige Entwicklung der Alpenregion gewährleistet werden. Zur Umsetzung der in der Konvention geforderten Politik haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, geeignete Maßnahmen in verschiedenen Bereichen zu ergreifen und diese in Protokollen festzuschreiben. Die insgesamt neun Protokolle beziehen sich u. a. auf Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie und Verkehr. Damit die Protokolle in Kraft treten können, müssen sie mindestens drei Vertragsstaaten ratifiziert haben. In der Bundesrepublik ist das Ratifizierungsverfahren weit vorangebracht. Voraussichtlich im Juli wird das Verfahren abgeschlossen sein. Deutschland wäre damit - nach Liechtenstein und Österreich - der dritte Vertragsstaat, der die Protokolle in diesem Jahr ratifiziert.
Einig waren sich die Konferenzteilnehmer, dass die Alpenkonvention zwar ein Modell ist, es für die Entwicklung der jeweiligen Bergregion aber eines aus den regionalen Bedingungen spezifischen Ansatzes bedarf. Diese Erkenntnis durchzieht auch die "Berchtesgadener Erklärung über die regionale Zusammenarbeit in Gebirgsregionen", die verabschiedet wurde. Die Teilnehmer einigten sich auf 10 Leitlinien für die regionale Zusammenarbeit. In der Erklärung heißt es: "Regionale Zusammenarbeit ist notwendig, um gemeinsamen Nutzen erzielen zu können und die Gebirgsregionen friedlich zu entwickeln. Die aus dem Alpenprozess gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass regionale Aktionsprozesse oder regionale Übereinkünfte globalen Aktionsplänen zur Entwicklung von Gebirgsregionen vorzuziehen sind."
Die Tagung in Berchtesgaden diente auch zur Vorbereitung des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg sowie des Weltberggipfels im Oktober in Bishkek/Kirgisistan.