Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat sich für die konsequente Umsetzung der Aarhus-Konvention ausgesprochen. "Das in dieser Woche in Kraft getretene UN/ECE-Übereinkommen wird auf europäischer und internationaler Ebene für mehr Offenheit und eine Stärkung der Mitwirkungsrechte von Bürgern und Verbänden im Umweltbereich sorgen. Sie wird das Engagement der Bürger für ökologische Belange weiter voranbringen, die Akzeptanz entsprechender Maßnahmen erhöhen und damit dem verbesserten Schutz der natürlichen Umwelt dienen," sagte Trittin heute während des Festaktes zum 25jährigen Bestehen der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. in Berlin.
Die Aarhus-Konvention über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten wurde 1998 beschlossen und noch im gleichen Jahr von der rot-grünen Bundesregierung gezeichnet, nachdem die Vorgängerregierung dies abgelehnt hatte. Die Konvention formuliert den Anspruch auf Zugang der Bürger zu Umweltinformationen gegenüber den Behörden und regelt die Öffentlichkeitsbeteiligung bei einzelnen Vorhaben, Plänen, Programmen und Politiken sowie die Widerspruchsverfahren und Klagerechte in Umweltangelegenheiten. Die Aarhus-Konvention ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Integration des europäischen in das deutsche Umweltrecht sowie zur Ausweitung der Beteiligungsrechte der Bürger in ganz Europa.
Nach Ansicht Trittins gilt es nun, die Voraussetzungen für die Ratifizierung zu schaffen. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg sei die bundesweite Einführung der Verbandsklage im Rahmen der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sich kurz vor dem Abschluss befindet. Darüber hinaus müssten weitere Schritte Hand in Hand gehen mit den geplanten Aktivitäten zur Umsetzung der Konvention innerhalb der EU, so der Bundesumweltminister.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin dankte der Gesellschaft für Umweltrecht für ihr 25jähriges Wirken. Sie habe sich als kritischer und konstruktiver Wegbegleiter bei der Entwicklung des Umweltrechts in der Bundesrepublik erwiesen und keinen geringen Anteil am erreichten Schutzniveau in Deutschland.