Luft Abwasser und Bergversatz

26.06.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 150/02
Thema: Luft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Kabinettsentscheidungen zur Umwelt

Kabinettsentscheidungen zur Umwelt

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin im Umlaufverfahren eine Reihe von umweltpolitischen Beschlüssen gefasst. Dabei ging es um dieZustimmung zu Änderungsvorschlägen, die zuvor der Bundesrat beschlossen hatte.

Neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)<br/>Mit der neuen TA Luft wird den Behörden wieder ein modernes Instrument zur Luftreinhaltung an die Hand gegeben, welches zugleich zu mehr Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit bei derGenehmigung von Anlagen führt. Sie konkretisiert die Anforderungen, die bei der Genehmigung von industriellen und gewerblichen Anlagen von den zuständigen Vollzugsbehörden zu beachtensind.

Darüber hinaus wird die Anlagenzulassung an europäisches Recht angepasst. So werden im Rahmen des Fünften Umweltaktionsprogramms der EU höchstzulässige Konzentrationen(Immissionswerte) für einige besonders bedeutsame Schadstoffe, z. B. Staub und Benzol, in der Atemluft festgelegt, die auch für die Genehmigung von Anlagen beachtlich sind. In der neuen TALuft wird die Art und Weise der Berücksichtigung dieser Immissionswerte bestimmt.

Das Kabinett übernahm die Änderungsvorschläge des Bundesrates zur TA Luft, die im wesentlichen klarstellenden oder konkretisierenden Charakter haben. Sie bedarf keiner weiterenBeschlussfassung, so dass sie innerhalb der nächsten Wochen in Kraft treten kann.

Abwasserverordnung<br/>Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt für alle Einleitungen von Abwasser in Gewässer verbindlich vor, dass die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dem Stand der Technikentsprechen müssen. Die Konkretisierung des Standes der Technik erfolgt in der Abwasserverordnung, in der die Anforderungen branchenbezogen sowohl für bestehende als auch für neueEinleitungen festgelegt sind. Für mehr als 45 Bereiche liegen bereits konkrete Regelungen vor. Abweichungen für vorhandene Einleitungen werden dann festgelegt, wenn dies aus Gründender Verhältnismäßigkeit geboten ist.

Die heute beschlossene Fünfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung passt den Anhang 1 (häusliches und kommunales Abwasser) an die Anforderungen des europäischenRechts an und ergänzt die Abwasserverordnung um weitere Anhänge für 7 Branchen. Schwerpunkt bilden dabei Anforderungen an die Reinigung von Abgasen aus der Verbrennung vonAbfällen und von Rauchgasen aus Feuerungsanlagen.

Von besonderer Bedeutung sind die erstmalig festgelegten Anforderungen für chemische und physikalische Abfallbehandlungsanlagen sowie die Altölaufbereitung. Diese Anforderungenkönnen in erster Linie durch innerbetriebliche Maßnahmen, schadstoffarme Verfahren oder die Behandlung stark belasteter Abwasserteilströme erreicht werden.

Die Verordnung bedarf keiner weiteren Beschlussfassung, so dass sie in Kürze in Kraft treten kann.

Bergversatz-Verordnung<br/>Mit dieser Verordnung werden rechtsverbindliche Anforderungen an den Einsatz von Abfällen in Bergwerken ("Bergversatz") festgelegt. Dabei gilt der Grundsatz, dass an diese Form der Verwertungschadstoffhaltiger Materialien die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie für die Beseitigung solcher Stoffe in Untertagedeponien. Ferner wird ein Vorrang für das Recycling vonmetallhaltigen Abfällen vor deren Einsatz als Versatzmaterial eingeführt. Der Bundesrat hatte der Verordnung am 21. Juni 2002 mit Änderungen zugestimmt, die das Bundeskabinett nunübernommen hat.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundestages. Sie wird voraussichtlich im Oktober 2002 in Kraft treten.

26.06.2002 | Pressemitteilung 150/02 | Luft
https://www.bmuv.de/PM1569
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