Vor drei Jahren haben das Bundesumweltministerium und das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam das "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit" gestartet. Dieses Programm beinhaltet eine Verbesserungder Strategien zur Bearbeitung des Bereiches Umwelt und Gesundheit und legt anspruchvolle gesundheitlich relevante Umweltqualitätsziele fest. Aus Anlass einer Zwischenbilanz erklärtBundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Vorbeugender Umwelt- und Gesundheitsschutz gehören zu den zentralen Aufgaben der Bundesregierung. Prävention ist auch ein zentrales Element des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit. Mit der Einführung zahlreicher neuer Regelungen haben wir einen großen Schritt in Richtung eines besseren Umwelt- und Gesundheitsschutzes getan.
Die Bundesregierung hat die Vorsorge im Mobilfunkbereich gestärkt. Dazu gehört auch, dass die Forschung deutlich ausgeweitet wird. Bis 2005 stellt das Bundesumweltministerium dafürinsgesamt 8,5 Millionen Euro zur Verfügung, die Netzbetreiber unterstützen das Forschungsprogramm noch einmal mit der gleichen Summe. Wir haben uns nachdrücklich dafür eingesetzt,dass strahlungsarme Handys gekennzeichnet werden. Ab sofort können die Hersteller das Umweltzeichen "Blauer Engel" für Geräte beantragen, deren SAR-Wert bei höchstens 0,6 Watt proKilogramm liegt. Ich appelliere noch einmal an die Hersteller, dieses Umweltzeichen auch zu verwenden. Der "Blaue Engel" erleichtert Kunden die Orientierung und bietet eine Entscheidungshilfe vor demKauf. Auch wenn die Hersteller trotzdem nicht davon Gebrauch machen wollen, sollten sich die Verbraucherinnen und Verbraucher an dem Wert von 0,6 Watt pro Kilogramm orientieren.
Wir haben den Strahlenschutz grundlegend reformiert. Mit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung wurde der Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiver Strahlung erheblich verbessert. Fastalle Grenzwerte für die zulässige radioaktive Belastung wurden abgesenkt. Mit der Novellierung der Röntgenverordnung wird der vorbeugende Gesundheitsschutz im gesamtenAnwendungsbereich von Röntgenstrahlung erheblich verbessert, d.h. Patienten und medizinisches Personal werden deutlich besser vor Strahlenbelastungen durch Röntgen geschützt.
Die Bundesregierung hat neue Standards zur Verbesserung der Luftqualität beschlossen. Mit der Novellierung der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung werden neue bzw. anspruchsvollereImmissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe (wie Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Stickstoffoxide, Feinstaub (Partikel), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid) festgelegt. Vor allem Bewohner vonBallungsräumen und Innenstädten schützen wir künftig besser vor Luftschadstoffen, insbesondere vor jenen, die Krebs auslösen können. Mit der neuen Technischen AnleitungLuft (TA Luft) wird der Stand der Technik in der Luftreinhaltung fortgeschrieben.
Das Bundesumweltministerium hatte sich mit Nachdruck auf EU- und internationaler Ebene für ein Verbot von TBT (Tributylzinn) eingesetzt, dessen hormonartige Wirkung seit längerem bekanntist. Unsere Initiative hat zum Erfolg geführt: Die EU hat kürzlich eine Richtlinie verabschiedet, mit der ab 1.1. 2003 europaweit der Verkauf und die Verwendung dieser giftigenSchiffsfarben verboten wird. Damit wird insbesondere die Meeresumwelt von diesen hormonell wirksamen Stoffen entlastet.
Die Bundesregierung sorgt auch für mehr Schutz und Transparenz beim Umgang mit Bioziden wie z. B. Holzschutz- und Desinfektionsmittel. Nach dem neuen Biozidgesetz und der entsprechendenVerordnung dürfen diese Chemikalien künftig nur in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit geprüft und bewertet wurden. Für dieseStoffe wird eine Zulassungspflicht eingeführt.
Deutschland hat als einer der ersten Staaten internationale Vereinbarungen zum weltweiten Verbot langlebiger Umweltgifte ratifiziert. Dazu gehört die sogenannte "POP-Konvention". Dasweltweite Verbot für das "dreckige Dutzend" wie Dioxine und PCB ist ein bedeutsamer Schritt beim Aufbau eines umfassenden internationalen Chemikalienmanagements.
Eines der großen Probleme ist der Lärm, vor allem der Verkehrslärm. Immer mehr Menschen fühlen sich durch Lärm belästigt. Wir haben auch hier Maßnahmenergriffen, um die Bürgerinnen und Bürger besser vor Lärm zu schützen. Die Bundesregierung hat seit 1999 mit einem Sonderprogramm 100 Millionen Mark u. a. fürnachträgliche Schallschutzmassnahmen an bestehenden Schienenwegen bereitgestellt. Mit der Lärmschutzverordnung für den Betrieb von Geräten und Maschinen im Freien werden fürdie lautesten dieser Geräte neue Geräuschgrenzwerte eingeführt und der Betrieb in Wohngebieten eingeschränkt. Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt unterstützendas VCD-Projekt "Laut ist out". Damit wird die Öffentlichkeit gezielt über Lärmbekämpfung informiert. Wir wollen endlich das Lärmproblem lösen. Es ist eine dervordringlichsten Aufgaben für die nächste Legislaturperiode. Nicht nur Anwohner von Flughäfen haben ein Recht auf Ruhe. Deshalb darf ein flächendeckender Wert von 65dBtagsüber und 55 dB nachts nicht mehr überschritten werden."