Länder sollen Zuständigkeit für den Naturschutz nutzen
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat sich dafür ausgesprochen, das Gelände des "Eisernen Vorhangs" an der ehemaligen innerdeutschen Grenze als "Grünes Band" zu erhalten."Während der 40-jährigen Teilung Deutschlands hat sich entlang des früheren Grenzstreifens ein ökologisch wertvoller Naturraum entwickelt. Dieses Grüne Band verdient es, zumSchutz der Natur und für die Erholung der Menschen vor Zubetonierung und Asphaltierung bewahrt zu werden", sagte Trittin in Duderstadt bei Göttingen. Gemeinsam mit dem ehemaligensowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow nahm Trittin an einer Feierstunde zur Eröffnung des "West-Östlichen Tores" teil, einer Gedenkstätte auf dem früherenGrenzstreifen, die auch an die40-jährige Teilung Deutschlands erinnern soll.
Trittin erläuterte bei der Feierstunde die Ergebnisse eines Gutachtens zur aktuellen Situation von Natur und Landschaft im Bereich des Grünen Bandes, die er beim Bund für Umwelt undNaturschutz (BUND) in Auftrag gegeben hatte. "Von der Ostsee bis zur südlichsten Spitze in Sachsen liegen nun lückenlose Erkenntnisse über die Situation des Grünen Bandes vor, diein einem geografischen Informationssystem aufbereitet sind und jedermann zur Verfügung gestellt werden können", sagte Trittin.
Seit April 2001 hatten Experten des BUND knapp 20.000 Hektar Fläche begutachtet und kartiert. Danach ist das Grüne Band in weiten Teilen geschützt, etwa von der Ostseeküsteüber den Schaalsee bis an die Elbe und weiter zum südlichen Drömling. Dies gilt auch für den Bereich des Harzes mit seinen Fichtenwäldern, Fliessgewässern undMischwaldbeständen sowie für große Teile in Thüringen und Sachsen. Andererseits ermittelten die Naturschutzexperten, dass mehr als zehn Prozent des Grünen Bandes durchBebauung, Straßen und intensive Nutzung bereits verloren sind. Weitere 25 Prozent sind zwar Problemflächen, könnten aber für den Naturschutz entwickelt werden.
Nach den Worten Trittins richtet sich die Dokumentation in erster Linie an den staatlichen Naturschutz. Die Länder hätten hier eine besondere Verantwortung, ihre Zuständigkeitfür den Naturschutz wahrzunehmen. "Für den Schutz des Grünen Bandes ist es unerheblich, in wessen Verfügungsgewalt sich die Grundflächen befinden. Das neueBundesnaturschutzgesetz hält die Instrumente bereit, um die Situation von Natur und Landschaft in den noch bestehenden Defiziträumen des Grünen Bandes aufzuwerten", sagte Trittin.