Trittin: Bodenschutz auf neues Fundament gestellt
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin erstmalig vorgelegten Bodenschutzbericht der Bundesregierung beschlossen. "Böden sind die Lebensgrundlagefür Menschen, Tiere und Pflanzen. Wir haben den Bodenschutz in der laufenden Legislaturperiode auf ein neues Fundament gestellt, auf dem wir in den nächsten vier Jahren aufbauen wollen", sagte Trittin.
Mit dem vollständigen Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes und mit dem Erlass der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung im Jahr 1999 wurde in Deutschland der Schutz der Böden erstmals einheitlich und umfassend regelt. Damit wurden etwa die Beurteilung und Sanierung von Altlasten erleichtert und Anforderungen für die landwirtschaftliche Bodennutzung vorgegeben. "Bodenschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die viele Politikbereiche berührt. Dies macht es erforderlich, zukünftig Bodenschutzaspekte in den einschlägigen Bereichen besser zu berücksichtigen", sagte Trittin. So sollten etwa ökonomische Instrumente zukünftig noch gezielter für den Bodenschutz eingesetzt werden, besonders im Hinblick auf den Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr.
Immer noch werden täglich etwa 130 Hektar Fläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen. "Wenn wir diese Zahl bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar reduzieren wollen, wie in unserer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegt, dann benötigen wir in der nächsten Legislaturperiode ein übergreifendes Programm zur Verminderung des Flächenverbrauchs", so Trittin. Bisher werden die externen Kosten einer zu hohen Flächeninanspruchnahme den Verursachern nicht hinreichend angelastet, sondern müssen größtenteils von der Allgemeinheit getragen werden. Der Bericht unterstreicht, dass es verbesserter ökonomischer Anreize bedarf, das ehrgeizige Ziel zu erreichen. "Mit intelligenten Konzepten ist eine Verringerung der Flächennachfrage möglich, ohne dabei wirtschaftliche und wohnungspolitische Belange einzuschränken", sagte der Bundesumweltminister.
Hinweis:<br/>Der einmal pro Legislaturperiode erscheinende Bericht ist kein Bodenzustandsbericht sondern dient der Unterrichtung des Deutschen Bundestages über die erzielten Fortschritte im Bereich des Bodenschutzes insbesondere in der laufenden Legislaturperiode. Der Bericht ist hier abrufbar .