Jürgen Trittin: Selbstverpflichtung stärkt vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutz

07.12.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 255/01
Thema: Gesundheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Zur Zusage der Mobilfunkbetreiber, im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Verbraucher- und Gesundheitsschutz beim Ausbau der Mobilfunknetze zu verbessern, erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

Vorbeugender Umwelt- und Gesundheitsschutz gehören zu den zentralen Aufgaben der Bundesregierung. Deshalb begrüße ich es, dass die Mobilfunkbetreiber eine Selbstverpflichtung abgegeben haben, um den Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern und möglichen gesundheitlichen Risiken des Mobilfunks zu verbessern. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ist besonders hervorzuheben, dass in dieser Verpflichtung folgende wesentlichen Punkte geregelt sind:

Verbesserung der Verbraucherinformationen: Für besonders strahlungsarme Handys sollen die Hersteller ein Ökosiegel entwickeln. Ich werde mich dafür einsetzen, dass dieses Siegel auf dem Handy zu sehen ist. Eine solche verbraucherfreundliche Kennzeichnung trägt dazu bei, die Kaufentscheidung zu erleichtern.

Verbesserung der Kommunikation mit den Kommunen und Ländern: Die Betreiber beteiligen die Kommunen bei den Planungen und beziehen die Kommunen verbindlich bei der Standortauswahl ein. Bei Schulen und Kindergärten werden vorrangig Alternativstandorte geprüft.

Bessere Kontrolle der Grenzwerte: Die Einhaltung der bestehenden Grenzwerte zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern wird stärker überprüft. Dafür wird ein Netz von Messstationen aufgebaut bzw. werden die vorhandenen Messprogramme ausgeweitet.

Aufstockung der Forschungsmittel: Zur Erforschung möglicher gesundheitlicher Risiken des Mobilfunks unterstützen die Unternehmen das Forschungsprogramm des Bundesumweltministeriums mit 8,5 Millionen Euro. Diese Gelder werden über ein unabhängiges Gremium verwaltet und vergeben. Das Bundesumweltministerium hat seinerseits seine Forschungsanstrengungen erheblich ausgeweitet, bis 2005 stehen insgesamt 8,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Monitoring: Die Einhaltung der Selbstverpflichtung wird auf der Basis eines unabhängigen Gutachtens jährlich überprüft.

Ich begrüße, dass es gelungen ist, diese wesentlichen Punkte in der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber festzuschreiben. Damit ist im Interesse eines vorbeugenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes ein wesentlicher Fortschritt erreicht. Es ist erfreulich, dass sich Bundesregierung und Industrie noch in diesem Jahr auf eine Selbstverpflichtung verständigt haben.

07.12.2001 | Pressemitteilung 255/01 | Gesundheit
https://www.bmuv.de/PM1530
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