Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin in seiner heutigen Sitzung eine Reihe von neuen Vorschriften zur Luftreinhaltung beschlossen. Dabei handelt es sich um das Gesetz zur 7. Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Novelle der Verordnung über Immissionswerte (22. BImSchV), die neue Verwaltungsvorschrift zur Kraftstoffqualitäts-Verordnung sowie die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). "Die Luftqualität in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sichtbar verbessert, nicht nur im Ruhrgebiet und im Chemiedreieck. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir fortschreiben, indem wir anspruchsvolle Standards einführen, die den vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten und den fortentwickelten Stand der Technik berücksichtigen," sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Mit dem neuen Gesetz und der Novelle der 22. BImSchV werden die neuen Luftqualitätsrichtlinien der EU in deutsches Recht umgesetzt. So werden strengere Immissionsgrenzwerte für Schadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Feinstaub, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid festgelegt, die nach festgelegten Übergangsfristen (1.1. 2005 bzw. 1.1.2010) nicht mehr überschritten werden dürfen. Darüber hinaus wird die Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Situation der Luftqualität weiter verbessert. Zur Einhaltung der Grenzwerte, vor allem bei Feinstaub und Stickstoffdioxid, sind nicht nur Emissionsminderungen in Anlagen, sondern auch in anderen Bereichen, z. B. beim Verkehr, notwendig. Dazu müssen künftig Luftreinhaltepläne und Aktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt werden. Eingriffsmöglichkeiten gegenüber den Verursachern von Luftverunreinigungen, insbesondere bei Industrieanlagen und beim Kraftfahrzeugverkehr, werden erweitert.
Mit der neuen TA Luft wird die aus dem Jahr 1986 stammende Verwaltungsvorschrift abgelöst. Nach Auffassung von Bundesumweltminister Trittin wird den Behörden damit ein modernes Instrument zur Luftreinhaltung an die Hand gegeben, das zu mehr Rechts- und Planungssicherheit führt. Das diene dem Umweltschutz wie auch der Wirtschaft, so Trittin. Wie die derzeit gültige Fassung hat die neue TA einen Immissions- und einen Emissionsteil. Der Immissionsteil enthält Vorschriften zum Schutz der Nachbarn vor unvertretbar hohen Schadstoffbelastungen, z. B. aus Industrieanlagen. Der Emissionsteil enthält Grenzwerte zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und legt entsprechende Emissionswerte für alle relevanten Luftschadstoffe fest. Dabei werden nicht nur neue Industrieanlagen erfasst, sondern auch Anforderungen an Altanlagen formuliert. Sie müssen nach angemessenen Übergangsfristen grundsätzlich an den Stand der Technik und damit an das Emissionsniveau von Neuanlagen herangeführt werden.
Mit der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur 10. BImSchV (Verordnung über die Beschaffenheit und Auszeichnung der Kraftstoffqualität) werden einheitliche Prüfkriterien für Benzin, Diesel und Flüssiggaskraftstoff eingeführt. Damit wird dem Umwelt- und Verbraucherschutz verstärkt Rechnung getragen. Die Änderung der Prüfkriterien war notwendig, da die Kraftstoffqualität in den vergangenen Jahren verbessert wurde, neue europäische Kraftstoffnormen in Kraft traten sowie strengere Mindestanforderungen an die Kraftstoffqualität in Deutschland eingeführt wurden. Die Vorschrift wird Anfang 2002 in Kraft treten.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz und der Verordnung noch zustimmen. Für das Inkrafttreten der neuen TA Luft bedarf es der Zustimmung des Bundesrates.